Hallo,
ich werde dieses Semester (WS16/17) meinen Bachelor abschließen und möchte mich dann zum SS2017 in Hamburg für einen anderen Bachelor immatrikulieren. Allerdings darf ich meine Bachelorarbeit noch bis 6 Wochen ins nächste Semester schreiben und werde so erst Ende April meinen Bachelor abschließen und eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten.
Hier (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html) habe ich gelesen, dass man bei der Bewerbung für einen Masterstudiengang, die Exmatrikulationsbescheinigung nach Abschluss des Bachelors nachreichen kann. Gilt dies auch für einen Bachelorstudiengang, wenn ich vorher einen anderen Bachelor absolviere?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Jan-Martin Schneider
Lieber Herr Schneider,
Die Nachreichmöglichkeit nach Abschluss des Bachelors gilt nur für die Einschreibung in einen Masterstudiengang bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium - wenn Sie sich für einen weiteren Bachelorstudiengang einschreiben, müssen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung zur Immatrikulation bzw. innerhalb der Nachreichfrist einreichen.
Wie auf der Seite, die Sie verlinken, beschrieben, reicht aber eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Datum zum Ende des laufenden Semesters aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Nachreichmöglichkeit nach Abschluss des Bachelors gilt nur für die Einschreibung in einen Masterstudiengang bei noch nicht abgeschlossenem Bachelorstudium - wenn Sie sich für einen weiteren Bachelorstudiengang einschreiben, müssen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung zur Immatrikulation bzw. innerhalb der Nachreichfrist einreichen.
Wie auf der Seite, die Sie verlinken, beschrieben, reicht aber eine Exmatrikulationsbescheinigung mit Datum zum Ende des laufenden Semesters aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Frau Schelling,
ich habe eine ähnliche Frage und zwar möchte ich auch zum Sommersemester 2017 an die Uni Hamburg in das 4. Fachsemester Mathematik wechseln, habe aber an meiner Uni noch eine Prüfung am 10.04. Auf Ihrer Website ist als spätestes Datum der 31.03. für die Exmatrikulationsbescheinigung angegeben.
Dürfte ich in meiner Situation auch ein späteres Datum angeben oder nicht?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Robert Detaille
ich habe eine ähnliche Frage und zwar möchte ich auch zum Sommersemester 2017 an die Uni Hamburg in das 4. Fachsemester Mathematik wechseln, habe aber an meiner Uni noch eine Prüfung am 10.04. Auf Ihrer Website ist als spätestes Datum der 31.03. für die Exmatrikulationsbescheinigung angegeben.
Dürfte ich in meiner Situation auch ein späteres Datum angeben oder nicht?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Robert Detaille
Sehr geehrter Herr Detaille,
Sie müssen zum 31.03.17 an der anderen Universität exmatrikuliert sein.
Sie müssen zum 31.03.17 an der anderen Universität exmatrikuliert sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung
Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1
20354 Hamburg
Fax: 040-42838-4486
Team Bewerbung und Zulassung
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