Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe vor einigen Tagen einen Ablehnungsbescheid für den Studiengang "Sozialökonomie" erhalten und bin auf den Warteplatz 90 gelandet.
Zuvor hatte ich mich schon für den gleichen Studiengang zum Wintersemester 2016 beworben wofür ich auch einen Ablehnungsbescheid erhalten habe. Dort gelangte ich jedoch auf den 30. Warteplatz.
Nun ist meine Frage, ob die vorherige Bewerbung nicht berücksichtigt werde oder wieso dieser Rückschritt in der Warteliste zustande kommt?
Des Weiteren stelle ich mir die Frage, welche weitere Möglichkeit ich hätte die verlorene Zeit zum nächsten Bewerbungsverfahren zu nutzen, wie die Möglichkeit sich als Gasthörer anzumelden und einige Klausuren im Vorfeld mitzuschreiben, so dass man bis zum nächsten Semester evtl. etwas vorgearbeitet hat?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian