Hallo,
ich habe mich bereits zum Wintersemester 2016/17 für ein Lehramtsstudium beworben und eine Zulassung bekommen.
Jetzt mache ich gerade mein FSJ. Wenn ich mich dann zum Wintersemester 2017/18 bewerbe, muss ich dann, wenn ich das richtig verstanden habe, einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen.
Auf Ihrer Internetseite habe diesen Text gefunden:
"..im Rahmen Ihres online-
Bewerbungsverfahrens stellen Sie einen Sonderantrag
(Antrag auf bevorzugte Zulassung), fügen Dienstzeitbescheinigung und
eine evtl. schon vor Beginn des Dienstes erhaltene Zulassung bei.."
Ich verstehe daraus nur nicht so ganz, ob ich meine ausgedruckte Zulassung, die ich besitze, sowie die Dienstbescheinigung, später ganz einfach zusammen mit der Immatrikulation per Post schicken kann oder ob ich das gleich bei der Bewerbung als Datei hinzufügen muss.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Dorothea,
Um eine bevorzugte Zulassung zu beantragen, müssen Sie bereits bei der Bewerbung einen Sonderantrag stellen. Sie finden das Formular für den Sonderantrag innerhalb der Bewerbungsfrist in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg. Dies Formular senden Sie dann ausgedruckt mit Ihrem Zulassungsbescheid aus dem vergangenen Verfahren und Ihrer Dienstbescheinigung innerhalb der Bewerbungsfrist an die Uni Hamburg.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um eine bevorzugte Zulassung zu beantragen, müssen Sie bereits bei der Bewerbung einen Sonderantrag stellen. Sie finden das Formular für den Sonderantrag innerhalb der Bewerbungsfrist in der Online-Bewerbung der Uni Hamburg. Dies Formular senden Sie dann ausgedruckt mit Ihrem Zulassungsbescheid aus dem vergangenen Verfahren und Ihrer Dienstbescheinigung innerhalb der Bewerbungsfrist an die Uni Hamburg.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bedeutet innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 15.7.17 oder bis zum 24.8.17, wo die neue Immatrikulation eingehen muss?
Bedeutet innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 15.7.17 oder bis zum 24.8.17, wo die neue Immatrikulation eingehen muss?
Liebe Dorothea,
innerhalb der Bewerbungsfrist bedeutet zwischen dem 01.06. und 15.07.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
innerhalb der Bewerbungsfrist bedeutet zwischen dem 01.06. und 15.07.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
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