Zweitstudium Medizin nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium

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Cynthia_B
Beiträge: 1
Registriert: So 19. Feb 2017, 13:15

Bearbeitet Zweitstudium Medizin nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium

Beitrag von Cynthia_B »

Guten Tag,

ich interessiere mich für ein Zweitstudium der Medizin an der Universität Hamburg. Bisher habe ich im Forum und im Infoblatt für Zweitstudienbewerber noch keine Antwort auf meine Fragestellung gefunden- falls ich diese übersehen habe, wäre ich über einen Hinweis dankbar!
Ich habe bereits ein Zahnmedizinstudium absolviert; mein Ziel ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Welche Auswahlkriterien gelten - neben der von Hochschulstart festgelegten Messzahl- speziell für die Universität Hamburg für Zweitstudienbewerber zum WS 2017?
Können im Regelstudiengang Zahnmedizin erworbene Scheine für den Studiengang Medizin der Universität Hamburg angerechnet werden?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Zweitstudium Medizin nach abgeschlossenem Zahnmedizinstudium

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Cynthia_B,

Die von Hochschulstart festgelegte Messzahl ist das einzige Auswahlkriterium für Zweistudienbewerber/innen, da die Auswahl für ein Zweitstudium ausschließlich über Hochschulstart erfolgt - ein nachgelagertes Auswahlverfahren der Uni Hamburg, wie es im Auswahlverfahren für Erststudienbewerber/innen durchgeführt wird, gibt es für Zweitstudienbewerber/innen nicht. Die Vergabe der Plätze für Zweistudienbewerber/innen erfolgt also ausschließlich zentral. Informationen dazu, wie die Verteilung der Zweitstudienbewerber/innen auf die Hochschulen nach der Auswahl für einen Studienplatz erfolgt, finden Sie auf der letzten Seite des Merkblatts, das Sie bereits angesehen haben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf

Scheine aus dem Regelstudiengang Zahnmedizin sind nicht ohne Weiteres für den Modellstudiengang Medizin anrechenbar. Da Anrechnungen für die medizinischen Studiengänge in der Regel durch die Landesprüfungsämter erfolgen, sollten Sie sich mit dieser Frage aber noch einmal an das Landeprüfungsamt für Heilberufe Hamburg wenden. Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.hamburg.de/bgv/kontakt/

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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