Kann ich trotz anerkannter Lese- und Rechtschreibschwäche ein Lehramtstudium fürs Gymnasium absolvieren? Gibt es gegebenenfalls einen Nachteilsausgleich, den man in Anspruch nehmen kann?
Nachteilsausgleiche gibt es in zweierlei Hinsicht und zwar einmal in Bezug auf den Ausgleich von Nachteilen bei der Bewerbung für ein Studium, dann aber auch in Bezug auf den Ausgleich von Nachteilen im Studium, d.h. in Bezug auf die Prüfungen. Wenn Sie mir mitteilen, auf welche Form des Nachteilsausgleichs Sie sich beziehen, kann ich Ihnen Ihre Frage beantworten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Für Prüfungen können im Fall einer anerkannten Lese- und Rechtschreibschwäche Nachteilsausgleiche gewährt werden, wenn ein Attest vorgelegt wird. Für die Erstellung des Attests gibt es spezialisierte Testzentren - das Attest muss in jedem Fall aus dem Erwachsenenalter stammen.
Das Studium des Lehramts an Gymnasien ist also auch mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche in jedem Fall möglich. Einfacher haben Sie es dabei vermutlich, wenn Sie Unterrichtsfächer wählen, die nicht so stark lese- bzw. schreibintensiv sind, wie z.B. naturwissenschaftliche Fächer oder künstlerische Fächer.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg