Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin approbierte Ärztin und möchte mich für ein Promotionsstudium einschreiben - nach den online verfügbaren Informationen benötige ich dazu ein beglaubigtes Abschlusszeugnis.
Ich habe jedoch nur eine beglaubigte Kopie meiner Approbation und das Original meines Abschlusszeugnisses vorliegen.
Ist die beglaubigte Kopie der Approbation (da diese ja einen erfolgreichen Studienabschluss voraussetzt) eventuell als Nachweis ausreichend? Oder ist es alternativ möglich, mit einer unbeglaubigten Kopie und den Original während der Sprechzeiten im Service-Center vorstellig zu werden?
Mit freundlichen Grüßen,
M.J.