Lehramt nach Master und Berufserfahrung

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Phi09
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Registriert: Do 2. Mär 2017, 11:10

Bearbeitet Lehramt nach Master und Berufserfahrung

Beitrag von Phi09 »

Guten Tag,

ich habe seit 2015 einen Master im Fachbereich Romanistik (Französisch und Portugiesisch, ein wenig Spanisch) und konnte nach dem Master als Quereinsteigerin in einer Grundschule in Sachsen-Anhalt arbeiten. Leider waren die Bedingungen sehr schlecht, sodass ich nach einem halben Jahr gekündigt habe und im Anschluss Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln konnte.
Jetzt bin ich in Hamburg und arbeite hier als Integrationsbegleiterin an einer Berufsschule. Nun spiele ich wieder mit dem Gedanken, als Lehrerin tätig zu werden, allerdings dieses mal den Abschluss nachzuholen. Sofern ich mich nun ab dem WS 17/18 immatrikuliere, sollte ich natürlich möglichst Französisch und Spanisch als Unterrichtsfächer wählen, damit mir einiges angerechnet werden kann, richtig? Könnte mir dann auch mein halbes Jahr als Lehrerin angerechnet werden? Wenn ja, bewerbe ich mich auf einen Bachelor oder einen Master für das Lehramt? Noch etwas: Ist es richtig, dass es keine Zweitstudiengebühren in Hamburg gibt?

Bester Gruß
Tina
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Lehramt nach Master und Berufserfahrung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Tina,

Studiengebühren bzw. Zweitstudiengebühren werden an der Universität Hamburg nicht erhoben. Es ist lediglich ein Semesterbeitrag von derzeit 313 € zu entrichten.

Wenn Sie gerne ein Lehramtsstudium absolvieren möchten, bewerben Sie sich zunächst für einen der Lehramts-Bachelorstudiengänge. Ein Quereinstieg ist auch mit einem schon absolvierten Studium nicht möglich.

Informationen zu den Lehramtsstudiengängen an der Universität Hamburg, finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... innen.html
Bitte beachten Sie hier u.a. die Zugangsvoraussetzungen für die Unterrichtsfächer.

Wenn Sie sich für die Unterrichtsfächer Französisch und Spanisch bewerben möchten, können Sie sich Ihre bereits erbrachten Studienleistungen im entsprechenden Studienbüro des Teilstudiengangs anerkennen lassen, sofern die Leistungen mit denen, die an der Universität Hamburg für das Unterrichtsfach zu erbringen sind, übereinstimmen. Hierdurch können Sie Ihr Studium stark verkürzen. Studienleistungen werden jedoch verbindlich erst nach erfolgreicher Immatrikulationen anerkannt. Um eine Einschätzung können Sie bereits jetzt schon bitten.

Ansprechpartner finden Sie über die folgende Seite: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... ntral.html

Die NC-Werte für die Lehramtsstudiengänge finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf Bitte beachten Sie, dass Sie in allen drei Teilstudiengängen zugelassen werden müssen, um einen Studienplatz zu erhalten.

Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Lehrtätigkeit wenden Sie sich am besten direkt an das Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung unter https://www.zlh-hamburg.de/studium/prak ... o-isp.html.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Phi09
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Registriert: Do 2. Mär 2017, 11:10

Re: Lehramt nach Master und Berufserfahrung

Beitrag von Phi09 »

Vielen Dank!
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