Liebe Frau Xinran,
1. & 2. Der Sprachnachweis muss nicht mit der Bewerbung eingereicht werden, sondern erst zur Immatrikulation. Eine bedingte Zulassung in dem Sinne, dass Sie Ihr Studium zunächst aufnehmen und neben dem Studium Ihre Sprachkenntnisse verbessern und diese später nachweisen gibt es an der Uni Hamburg nicht. Bei der Bewerbung zu einem Wintersemester besteht aber die Möglichkeit, dass Sie sich noch für die TestDaF-Prüfung im September (Anmeldefrist ab Juli) oder für eine DSH-Prüfung an einer deutschen Hochschule anmelden, bei der Sie Ihre Prüfungsergebnisse bis spätestens 31. Oktober erhalten. Sollten Sie also bei einer der beiden Prüfungen, für die Sie angemeldet sind, ein ausreichendes Ergebnis erreichen, können Sie dies bis zum 31. Oktober 2015 einreichen. Sie müssen in diesem Fall bis spätestens 1. Oktober Ihre Anmeldebestätigung für die DSH-Prüfung einreichen. Da Ihre Prüfungen schon früh liegen, bietet es sich hier an, dass Sie Ihre Anmeldebestätigung mit der Immatrikulation einreichen, wenn bis dahin nicht schon ein ausreichendes Ergebnis der Prüfung im Juni vorliegt, das Sie einreichen können. Weitere Informationen zum Nachweis der Deutschkenntnisse finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... nisse.html
3. Sprachkurse für Studieninteressierte oder Bewerber/innen werden derzeit leider an der Uni Hamburg nicht angeboten. Sie finden Angebote von Deutschkursen in Hamburg aber über das folgende Portal:
http://hamburg.kursportal.info/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling