Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwäge eine Bewerbung zum Wintersemester 2017/2018 für den Studiengang „Sozialökonomie“ an der Uni Hamburg. Für meine abschließende Entscheidung freue ich mich, wenn Sie mir die folgenden Fragen beantworten:
1. Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Bankkaufmann, eine anschließende Berufserfahrung von dreieinhalb Jahren und kürzlich den „Geprüften Wirtschaftsfachwirt“ an der IHK zu Lübeck erfolgreich absolviert. Wie sehen hier die Anrechnungsmöglichkeiten grundsätzlich aus?
2. Ich habe 2010 die allgemeine Hochschulreife absolviert, bis 2011 meinen Zivildienst absolviert, anschließend die Ausbildung absolviert und bin bis heute im Arbeitsverhältnis. Rechnen die Wartesemester somit ab 2010 ? Somit würde ich mich mit 14 Wartesemester bewerben können?
3. Gibt es die Option, anschließend an den von mir angestrebten Studiengang, den Master of Education für das Lehramt an beruflichen Schulen aufbauend zu beginnen?
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung und wünsche einen guten Start in die Woche.
Freundliche Grüße
Matthias Spottka
Lieber Herr Spottka,
1. Leistungen aus Ausbildungen und Fortbildungen können ggf. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden. Berufstätigkeit kann in der Regel nicht angerechnet werden. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Sozialökonomie finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ozoek.html (Studienkoordination und Studienfachberatung).
2.Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Sofern Sie also seit 2010 nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren, zählt die gesamte Zeit als Wartezeit. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg allerdings nur 10 Semester. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
3. Dies Option gibt es nach dem Abschluss des B.A: Sozialökonomie leider nicht, da eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg ist, dass Sie einen Lehramts-Bachelorstudiengang absolviert haben. Wenn Sie den Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen studieren möchten, müssen Sie daher zuvor den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen absolvieren, Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
1. Leistungen aus Ausbildungen und Fortbildungen können ggf. für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden. Berufstätigkeit kann in der Regel nicht angerechnet werden. Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen am Fachbereich Sozialökonomie finden Sie hier: https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... ozoek.html (Studienkoordination und Studienfachberatung).
2.Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Sofern Sie also seit 2010 nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren, zählt die gesamte Zeit als Wartezeit. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Uni Hamburg allerdings nur 10 Semester. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Wartezeit finden Sie hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... en-nc.html
3. Dies Option gibt es nach dem Abschluss des B.A: Sozialökonomie leider nicht, da eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg ist, dass Sie einen Lehramts-Bachelorstudiengang absolviert haben. Wenn Sie den Master of Education Lehramt an Beruflichen Schulen studieren möchten, müssen Sie daher zuvor den Bachelorstudiengang Lehramt an Beruflichen Schulen absolvieren, Informationen zu diesem Studiengang finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... hulen.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Frau Schelling,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Kann man sagen, dass ich mit den auf 10 gekappten Wartesemester eine 100%ige Zulassungsaussicht für den Studiengang Sozialökonomoe hätte?
Freundliche Grüße
Matthias Spottka
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Kann man sagen, dass ich mit den auf 10 gekappten Wartesemester eine 100%ige Zulassungsaussicht für den Studiengang Sozialökonomoe hätte?
Freundliche Grüße
Matthias Spottka
Lieber Herr Spottka,
Das ist leider nicht so, da es möglich ist, dass es mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze für den Studiengang über die Wartezeit zu vergeben sind. In diesem Fall würde unter den Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gelost. Sie haben aber in jedem Fall eine Chance auf Losglück bei der Zulassung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist leider nicht so, da es möglich ist, dass es mehr Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gibt als Studienplätze für den Studiengang über die Wartezeit zu vergeben sind. In diesem Fall würde unter den Bewerbungen mit 10 Wartesemestern gelost. Sie haben aber in jedem Fall eine Chance auf Losglück bei der Zulassung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrtes Forum-Team,
wird bei einer Bewerbung auf den Notendurchschnitt und die Wartesemester geschaut?
D.h. wenn in dem entsprechenden Jahr der Notendurchschnitt nicht ausreicht, wird automatisch geprüft, ob eine Zulassung über die Wartesemester besteht.
Oder muss ich mich im Vorfeld für eine Bewerbung über den Notendurchschnitt oder die Wartesemester festlegen? (Das beides nicht verrechnet wird ist mit bewusst)
Gibt es an der Uni Hamburg Aspekte die die Zulassungswahrscheinlichkeiten steigern können ? Wie z.B. eine abgeschlossene Ausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder weiteres.
Ist ein Uni-Wechsel während des Bachelor-Grundstudiums möglich ? Bestünde also die Möglichkeit, dass ich zum Sommersemester `18 von einer anderen Uni nach Hamburg wechsle, wenn ich zum Wintersemester 17/18 nicht in Hamburg angenommen wurde.
Und zuletzt; Ist der Bewerbungszeitpunkt während der Frist für die Zulassungswahrscheinlichkeit relevant?
Ist es also egal ob meine Bewerbung zum Beginn ders Frist oder zum Ende der Frist eingeht?
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Matthias Spottka
wird bei einer Bewerbung auf den Notendurchschnitt und die Wartesemester geschaut?
D.h. wenn in dem entsprechenden Jahr der Notendurchschnitt nicht ausreicht, wird automatisch geprüft, ob eine Zulassung über die Wartesemester besteht.
Oder muss ich mich im Vorfeld für eine Bewerbung über den Notendurchschnitt oder die Wartesemester festlegen? (Das beides nicht verrechnet wird ist mit bewusst)
Gibt es an der Uni Hamburg Aspekte die die Zulassungswahrscheinlichkeiten steigern können ? Wie z.B. eine abgeschlossene Ausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder weiteres.
Ist ein Uni-Wechsel während des Bachelor-Grundstudiums möglich ? Bestünde also die Möglichkeit, dass ich zum Sommersemester `18 von einer anderen Uni nach Hamburg wechsle, wenn ich zum Wintersemester 17/18 nicht in Hamburg angenommen wurde.
Und zuletzt; Ist der Bewerbungszeitpunkt während der Frist für die Zulassungswahrscheinlichkeit relevant?
Ist es also egal ob meine Bewerbung zum Beginn ders Frist oder zum Ende der Frist eingeht?
Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Matthias Spottka
Lieber Herr Spottka,
Sie werden bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang der Uni Hamburg automatisch sowohl auf der Leistungsliste (Notendurchschnitt) als auch auf der Wartezeitliste geführt. D.h. hier ist keine Entscheidung nötig. Ausbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten etc. werden bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang nicht berücksichtigt, da bei der Auswahl der Bewerber/innen für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg lediglich die Kriterien Durchschnittsnote und Wartezeit eine Rolle spielen. Informationen zum Zulassungsverfahren nach diesen beiden Kriterien finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... n-nc.html
Ein Wechsel der Hochschule im Verlauf des Bachelorstudium ist über eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs möglich. Diese Möglichkeit besteht vom 2. bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind allerdings nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs an der Uni Hamburg finden Sie her: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Der Bewerbungszeitpunkt ist für die Zulassungschancen nicht relevant.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie werden bei einer Bewerbung für einen Bachelorstudiengang der Uni Hamburg automatisch sowohl auf der Leistungsliste (Notendurchschnitt) als auch auf der Wartezeitliste geführt. D.h. hier ist keine Entscheidung nötig. Ausbildungen, ehrenamtliche Tätigkeiten etc. werden bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang nicht berücksichtigt, da bei der Auswahl der Bewerber/innen für die Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg lediglich die Kriterien Durchschnittsnote und Wartezeit eine Rolle spielen. Informationen zum Zulassungsverfahren nach diesen beiden Kriterien finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... n-nc.html
Ein Wechsel der Hochschule im Verlauf des Bachelorstudium ist über eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs möglich. Diese Möglichkeit besteht vom 2. bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit. Bewerbungen in ein höheres Fachsemester sind allerdings nur dann möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester in Ihrem gewünschten Studiengang angeboten werden. Ob das der Fall ist, steht i.d.R. immer erst zu Beginn der Bewerbungsfristen fest. Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs an der Uni Hamburg finden Sie her: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Der Bewerbungszeitpunkt ist für die Zulassungschancen nicht relevant.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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