Bearbeitet Exmatrikulation
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Exmatrikulation. Angenommen, man muss das Studium wegen der Abschlussarbeit (Masterarbeit) um ein Semester verlängern. Ist man dann das komplette Semester immatrikuliert oder nur bis zur Abgabe und Verteidigung der Abschlussarbeit?
Ich werde mich wahrscheinlich für das WS noch immatrikulieren müssen, aber im Oktober fertig werden. Bin ich dann noch das komplette WS immatrikuliert oder werde ich zur Abgabe exmatrikuliert?
Dankeschön und LG
Re: Exmatrikulation
Hallo scjo1102,

sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen, exmatrikuliert, d.h. zum 31. März oder 30. September. Eine Exmatrikulation ist aber auch tagesaktuell möglich. Wenn Sie Ihr Studium im Oktober abschließen und sich exmatrikulieren möchten, können Sie zudem anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der S-Bahn Hamburg GmbH erstatten lassen.

Diese und weitere Hinweise zur Exmatrikulation finden Sie auch auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html.

Informationen zur Erstattung des Semestertickets bei Exmatrikulation finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Gibt es eine Möglichkeit das Masterzeugnis zu erhalten und das laufende Semester trotzdem immatrikuliert zu bleiben? Oder geht die Zeugnisvergabe mit einer Exmatrikulation einher?
Ist es möglich, den Stundentenstatus das komplette Semester zu behalten, aber dennoch das Masterzeugnis für Bewerbungen zu erhalten?

Danke und freundliche Grüße
Re: Exmatrikulation
Hallo scjo1102,

auch wenn Sie Ihr Zeugnis erhalten, werden Sie nicht automatisch exmatrikuliert, sondern erst zum Ende des laufenden Semesters. Sollten Sie Ihr Zeugnis bereits im Oktober erhalten, bleiben Sie bis zum 31. März immatrikuliert. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bleibt der Studierendenstatus nicht unbedingt erhalten, da hier nicht der Zeitpunkt der Exmatrikulation, sondern der Zeitpunkt des Zeugniserhalts als Ende des Studiums gelten kann. Nehmen Sie daher auf jeden Fall Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, um zu erfahren, wie dass Ende eines Studiums definiert wird und ggfl. welche Änderungen sich daraus für Sie ergeben.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Hallo BK,

ich habe bereits dem Studienbüro Chemie geschrieben, da ich MLS studiere. Hier wurde mir die Info gegeben, dass sobald ich die Masterarbeit abgebe und verteidigt habe, die exmatrikulation eingeleitet wird. War diese Info also falsch?

LG
Re: Exmatrikulation
Hallo scjo1102,

nein, vielleicht etwas missverständlich. Wenn die Exmatrikulation "eingeleitet" wird, bedeutet dieses lediglich, dass alle Noten in STiNE eingetragen werden und geprüft wird, ob alle Prüfungsleistungen erbracht sind, so dass ein Zeugnis erstellt werden kann. Zum Ende des laufenden Semesters werden Sie dann exmatrikuliert.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Hallo nochmal,
vielen Danke, das mit der Exmatrikulation habe ich verstanden. Ich möchte mich nur noch ein letztes mal absichern, ob ich alles richtig verstanden habe, verbessern Sie mich, wenn ich falsch denke
Würde ich mich für des WS17/18 rückmelden und Anfang Oktober alle Leistungen (inklusive Masterarbeit) erbracht habe, könnte ich dann im Oktober schon mein Zeugnis (in orginal) erhalten, wäre aber trotzdem bis Ende des Semesters (März 18) immatrikuliert. Hier hätte ich meinen Studentenstatus und ein Semesterticket, aber müsste das mit der Krankenkasse abklären.
Bin ich da richtig?
Danke und LG
Re: Exmatrikulation
Hallo scjo1102,

Sie haben alles richtig verstanden!

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Re: Exmatrikulation
Ich habe ein ähnliches Problem. Allerdings werde ich meine Masternote schon im März haben, aber sicherlich werde ich mein Zeugnis erst im neuen Semester erhalten. Wenn ich aber für das neue Semester den Beitrag bezahle und das Zeugnis erst z.B. im April bekomme, bin ich dann bis Ende September immatrikuliert, natürlich nur für den Fall,k dass ich keinen extra Antrag auf Exmatrikulation stelle?

LG

Nina
Bearbeitet Re: Exmatrikulation
Hallo Nina,

genau, Wenn Sie Ihr Zeugnis im April/ Mai erhalten, werden Sie am Ende des Semesters (30. September) automatisch exmatrikuliert. Und auch für Sie gilt, Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, da ein Studiumende von den Krankenkassen durchaus unterschiedlich definiert werden kann.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
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