Bearbeitet abgeschlossene Berufsausbildung anrechnen lassen
Hallo Campus-Center-Team,

ich bin 22 Jahre alt, habe einen Abi-Schnitt von 2,2 und werde zum WS 2017 8 Wartesemester haben.
Ich interessiere mich für den Studiengang Molecular Life Science (B.Sc.), der allerdings im WS 2016 einen Schnitt von 1,1 verlangt hat oder 10 Wartesemester.

Ich habe allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung im Naturwissenschaftlichen Bereich als Biologisch-Technische Assistentin und hätte im Oktober 14 Monate Berufserfahrung.

Da ich mit meinem Schnitt von 2,2 und 8 Wartesemestern wohl nicht sehr weit kommen werde, wollte ich fragen ob ich meine Ausbildung irgendwie anrechnen kann, da sie im Selben Naturwissenschaftlichem Bereich ist, wie der Studiengang.

Vielen Dank für die Hilfe!

Rebecca
Re: abgeschlossene Berufsausbildung anrechnen lassen
Liebe Rebecca,

leider zählen nur die Abiturdurchschnittsnote bzw. die Wartezeiten. Eine Berufsausbildung, sowie Berufserfahrung werden beim Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.

Die NC-Werte und Wartezeiten der vergangenen Zulassungsverfahren für den Studiengang Molecular Life Science finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Im letzten Zulassungsverfahren lag der NC bei 1,1, die anderen Zulassungsverfahren zuvor, bei durchschnittlich 1,5. Von Ihrer Abiturnote aus gesehen, sind die Zulassungschancen über den NC eher schlecht. Die Wartezeit für diesen Studiengang lag in den letzten Zulassungsverfahren bei konstant 10 Wartesemestern. Das kann sich zwar zum kommenden Zulassungsverfahren theoretisch ändern, da es immer von der Anzahl der Bewerbungen und den zur Verfügung gestellten Studienplätzen abhängt, aber es ist eher unwahrscheinlich.

Falls Sie sich dennoch dazu entschließen sich im kommenden Zulassungsverfahren auf diesen Studiengang zu bewerben und abgelehnt werden, hat dies keinerlei Konsequenzen für mögliche zukünftige Bewerbungen.

Die maximale Wartezeit an der Uni Hamburg beträgt derzeit 10 Wartesemester. Weitere mögliche Wartesemester werden dann nicht hinzugezählt. Wenn in einem Zulassungsverfahren mehr Bewerbern und Bewerberinnen eine Wartezeit von 10 Wartesemestern mit bringen als Studienplätze über die Wartezeit zu vergeben sind, werden die Studienplätze unter den Bewerbern und Bewerberinnen, die mindestens 10 Wartesemester haben, ausgelost.

Wenn es genau dieser Studiengang sein soll, dann überbrücken Sie vielleicht die Zeit, zum Beispiel durch ein Auslandsjahr oder sammeln noch weiter wertvolle Berufserfahrung.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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