ob es bei einem möglicherweise nicht bestandenen 3. Prüfungsversuch noch die Möglichkeit gibt, eine mündliche Prüfung abzulegen, legt der Fachbereich fest. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das Studienbüro BWL: https://www.bwl.uni-hamburg.de/de/servi ... buero.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg