Einschreibung für das Promotionsverfahren

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JanP
Beiträge: 1
Registriert: So 19. Mär 2017, 09:24

Bearbeitet Einschreibung für das Promotionsverfahren

Beitrag von JanP »

Hallo,

ich habe an der Universität Hamburg Humanmedizin studiert und bin noch bis zum 30. März 2017 als Student eingeschrieben.
Im Dezember 2016 habe ich meine Doktorarbeit zur Prüfung eingereicht, die Verteidigung erfolgt voraussichtlich April / Mai 2017. Laut Approbationsordnung muss ich für das gesamte Prüfungsverfahren als Student eingeschrieben sein.
Nun meine Fragen bezüglich der Einschreibung:

1.) Genügt als aktueller Student der Universität Hamburg (bis 30.03.17) ein formloser Antrag zur Einschreibung oder muss ich mich im Bewerbungsportal registrieren?

2.) Genügt eine Kopie der Betreuungszusage von Juli 2013?

3.) Mein Abschluss habe ich an der Universität Hamburg gemacht. Genügt das Vorlegen des Originalzeugnis und eine Kopie? Benötigen Sie auch die Approbationsurkunde?

4.) Kann ich alle erforderlichen Unterlagen in den Sprechzeiten persönlich vorbeibringen?

Im Voraus schonmal vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße,

Jan
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Einschreibung für das Promotionsverfahren

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Jan,

1) Wenn Sie derzeit an der Uni Hamburg eingeschrieben sind, reicht ein formloser Antrag - es ist keine Registrierung im Bewerbungsportal erforderlich.
2) Wenn Ihre Betreuungszusage von 2013 ist, müssen Sie diese noch einmal mit aktuellem Datum von Ihrem/Ihrer Betreuer/in bestätigen lassen.
3) + 4) Sie können die Unterlagen persönlich im Campus-Center einreichen. Wenn Sie persönlich vorbei kommen, reicht das Original Ihres Abschlusszeugnisses und eine Kopie aus. Eine Kopie der Approbationsurkunde ist nicht erforderlich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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