Bearbeitet Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen
Hallo,

gibt es an der Universität Hamburg eine Frist, bis zu der man als Erstsemester seine Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen kann (z.B. ein paar Wochen) und der Studienaufenthalt dann unberücksichtigt bleiben kann?

Mit freundlichen Grüßen!
Re: Immatrikulation nach Studienbeginn zurückziehen
Hallo Wutz,

Sie können bis zum Semesterbeginn (01.04.) noch auf Ihren Studienplatz verzichten, indem Sie die folgende Verzichtserklärung abgeben: https://www.uni-hamburg.de/verzicht

Nach Beginn des Studiums können Sie Ihre Immatrikulation nicht mehr zurückziehen, Sie können sich aber exmatrikulieren. Eine Exmatrikulation nach Studienbeginn ist bis auf einen Fall in der Regel unproblematisch: Der problematische Ausnahmefall besteht darin, dass Sie sich später noch einmal für den gleichen Studiengang bewerben möchten, in dem Sie bereits für eine kurze Zeit eingeschrieben waren. Dies ist an der Uni Hamburg (und ggf. auch an anderen Hochschulen) nicht möglich.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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