ich befinde mich bis zum 31.03.17 im Bachelor an der WiSo Fakultät, habe aber dieses Semester schon Veranstaltungen eines Masterstudiengangs an der Uni HH besucht, für den ich im WiSe 16/17 angenommen wurde. Bei mir steht noch meine Bachelorarbeit offen, die ich im Laufe der nächsten Woche abgebe. Mir wurde damals auf Nachrage vom Campus Center aus mitgeteilt das meine Note spätestens bis zum 31.05 eingetragen werden muss, was natürlich nicht stimmt wie ich diese Woche erfahren habe.
Meine Anliegen/Frage wäre nun ob die Möglichkeit besteht das man die Note nachtragen lässt. Ich hab mich auf die Aussage des Campus Centers verlassen weil ich dort immer gut beraten wurde. Ich habe extra wegen der Doppelbelastung Master/ Bachelorarbeit einen Studienkredit aufgenommen, damit ich genug zeit für beides habe.
Habe ich meinen Anspruch auf den Masterplatz endgültig verloren, obwohl ich "keine Schuld" habe? Oder gibt es diesbzgl. Härtefallregelungen o.Ä? Da ich die "Falschaussage" (gehe natürlich von einem Versehen aus) vom Campus Center beweisen kann.
Danke& LG