Bearbeitet Einschreibung Master Auskunft
Guten Abend,

ich befinde mich bis zum 31.03.17 im Bachelor an der WiSo Fakultät, habe aber dieses Semester schon Veranstaltungen eines Masterstudiengangs an der Uni HH besucht, für den ich im WiSe 16/17 angenommen wurde. Bei mir steht noch meine Bachelorarbeit offen, die ich im Laufe der nächsten Woche abgebe. Mir wurde damals auf Nachrage vom Campus Center aus mitgeteilt das meine Note spätestens bis zum 31.05 eingetragen werden muss, was natürlich nicht stimmt wie ich diese Woche erfahren habe.

Meine Anliegen/Frage wäre nun ob die Möglichkeit besteht das man die Note nachtragen lässt. Ich hab mich auf die Aussage des Campus Centers verlassen weil ich dort immer gut beraten wurde. Ich habe extra wegen der Doppelbelastung Master/ Bachelorarbeit einen Studienkredit aufgenommen, damit ich genug zeit für beides habe.

Habe ich meinen Anspruch auf den Masterplatz endgültig verloren, obwohl ich "keine Schuld" habe? Oder gibt es diesbzgl. Härtefallregelungen o.Ä? Da ich die "Falschaussage" (gehe natürlich von einem Versehen aus) vom Campus Center beweisen kann.

Danke& LG :)
Re: Einschreibung Master Auskunft
Liebe ReginaM,

Die Möglichkeit, dass Ihre Note nachgetragen wird und Sie den Studienplatz Im Master behalten, gibt es nicht, da die Regelung, dass das Bachelorstudium bei einer vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang bis zum Ende des ersten Mastersemesters (im Falle eines Wintersemesters bis zum 31.03.) abgeschlossen sein muss, ohne Ausnahme gilt. Daher gehe ich davon aus, dass es sich, sollten Ihnen eine abweichende Frist genannt sein worden, aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Tippfehler handelt. Die Information über die Frist ist sowohl auf den Webseiten des Campus-Center als auch in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für einen Masterstudiengang zu finden. Bei der Online-Bewerbung bestätigen Sie, dass Sie die Bewerbungsinformationen gelesen haben, daher hätte Ihnen diese Information bekannt sein müssen. Aus diesem Grund kann auch auf der Basis einer eventuell abweichenden Information, die Sie erhalten haben, keine Sonderregelung getroffen werden.

Sie können uns aber die Kommunikation, in der Sie die abweichende Information bekommen haben, gerne über das folgende Kontaktformular zukommen lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html Ich kann Ihnen allerdings vorab schon einmal mitteilen, dass sich aus der Ansicht der Kommunikation keine Sonderregelung ableiten lassen können wird, da Ihnen, wie oben beschrieben, die Information über die Frist für den Abschluss des Bachelorstudiums bei der vorläufigen Einschreibung in einen Masterstudiengang aus den Bewerbungsinformationen hätte bekannt gewesen sein müssen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihr Anliegen günstigere Auskunft geben kann.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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