Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache im Moment meinen Abschluss in Neuseeland und werde diesen im Dezember dieses Jahres beenden.
Ich habe mich selbstverständlich bereits zuvor darüber beschäftigt in wie weit der Neuseeländische Abschluss, NCEA, in Deutschland und der Schweiz anerkannt ist, jedoch möchte ich zusätzlich auch direkt bei Universitäten, die für mich in Frage kommen, anfragen wie der Abschluss NCEA bei Ihnen gehandhabt wird.
Ich interessiere mich für die Studienfächer BWL und Medizin.
Mit freundlichen Grüßen
Tjard Dunkel
Lieber Tjard,
auf der folgenden Seite können Sie genauer nachschauen, inwieweit Ihr Abschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an deutschen Hochschulen (also auch an der Uni Hamburg) anerkannt ist: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt. Es sind dort einige Einschränkungen aufgeführt, die Sie bitte prüfen sollten.
A) Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung:
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg bewerben wollen, muss Ihr Bildungsabschluss durch uni-assist geprüft werden, um festzustellen, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung.
B) Wenn Sie Medizin studieren möchten:
Wie Sie sich für Medizin an der Uni Hamburg bewerben, hängt zunächst davon ab, ob Sie für eine Studienbewerbung deutschen Studienbewerber/innen gleichgestellt sind. Dies sind Sie, wenn Sie eines der auf der folgenden Seite oben angegebenen Kriterien erfüllen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html. Sollten Sie eines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich über hochschulstart.de und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=9.
Sollten Sie keines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich direkt an der Uni Hamburg und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... hluss.html und in diesem Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf.
Gesonderte Hinweise für Bewerber/innen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930425.
C) Wenn Sie BWL studieren möchten:
Sie bewerben sich für den Studiengang BWL direkt an der Uni Hamburg und finden die für Sie einschlägigen Informationen in dem Merkblatt unter:https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf und auf der Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... hluss.html.
Gesonderte Hinweise für Bewerber/innen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land finden Sie ebenfalls auf der Seite.
D) Nachweis deutscher Sprachkenntnis:
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Informationen darüber und welche Sprachzertifikate von der Uni Hamburg anerkannt sind, finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
auf der folgenden Seite können Sie genauer nachschauen, inwieweit Ihr Abschluss als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung an deutschen Hochschulen (also auch an der Uni Hamburg) anerkannt ist: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt. Es sind dort einige Einschränkungen aufgeführt, die Sie bitte prüfen sollten.
A) Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung:
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg bewerben wollen, muss Ihr Bildungsabschluss durch uni-assist geprüft werden, um festzustellen, ob eine Hochschulzugangsberechtigung vorliegt. Informationen zur Anerkennung im Ausland erworbener Bildungsabschlüsse finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung.
B) Wenn Sie Medizin studieren möchten:
Wie Sie sich für Medizin an der Uni Hamburg bewerben, hängt zunächst davon ab, ob Sie für eine Studienbewerbung deutschen Studienbewerber/innen gleichgestellt sind. Dies sind Sie, wenn Sie eines der auf der folgenden Seite oben angegebenen Kriterien erfüllen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... start.html. Sollten Sie eines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich über hochschulstart.de und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=9.
Sollten Sie keines der Kriterien erfüllen, bewerben Sie sich direkt an der Uni Hamburg und finden die für Sie einschlägigen Informationen hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... hluss.html und in diesem Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf.
Gesonderte Hinweise für Bewerber/innen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930425.
C) Wenn Sie BWL studieren möchten:
Sie bewerben sich für den Studiengang BWL direkt an der Uni Hamburg und finden die für Sie einschlägigen Informationen in dem Merkblatt unter:https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chelor.pdf und auf der Seite: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... hluss.html.
Gesonderte Hinweise für Bewerber/innen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem Nicht-EU-Land finden Sie ebenfalls auf der Seite.
D) Nachweis deutscher Sprachkenntnis:
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie zudem nachweisen, dass Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Informationen darüber und welche Sprachzertifikate von der Uni Hamburg anerkannt sind, finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/deutschkenntnisse.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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