Liebe Frau Glöckner,
Ihre Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn eigentlich müsste man erst wissen, welches Lehramtsstudium mit welchen Unterrichtsfächern Sie studieren möchten, um dann auf Anrechnungen bzw. vergleichbare Leistungen näher eingehen zu können.
Von daher zunächst allgemeine Informationen zu Anerkennungen:
Es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium i.d.R. für ein Lehramtsstudium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind.
Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Einen Termin zur Beratung bezüglich der Anerkennung Ihrer Leistungen sollten Sie also eher bei der entsprechenden Studienfachberatung machen. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Leistungsanerkennungen werden an der Uni Hamburg allerdings erst dann verbindlich vorgenommen, wenn Sie immatrikuliert sind.
Von daher schlage ich folgende Vorgehensweise vor:
Kommen Sie gerne in unsere offene Beratungssprechstunde.
Offene Sprechstunde der Studienberatung
Mo–Mi 10.00–13.00 Uhr
Do 14.00–18.00 Uhr
Alsterterrasse 1 (3. Stock, am Tresen melden)
Dort kann Ihnen sicherlich eine Kollege oder Kollegin eine erste unverbindliche Einschätzung geben, welches Lehramtsstudium und welche Unterrichtsfächer hinsichtlich der Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen überhaupt für Sie in Frage kommen. Die offene Sprechstunde ist zwar eine Kurzberatung von ca. 10 Minuten, sollte aber für eine erste Richtungsgebung ausreichend sein.
Nachdem die Wahl des für Sie günstigen Lehramtsstudiums und Unterrichtsfächer klarer ist, können Sie sich dann direkt an die beteiligten Fachbereiche (siehe Liste oben) wenden, um genauer zu schauen, ob Leistungen anerkannt werden können.
Wenn Ihrerseits weiterer Beratungsbedarf über die Anerkennungsfragen hinaus besteht, melden Sie sich gerne wieder.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch