Liebe(r) lynn123,
wie Sie bereits korrekt geschrieben haben, gibt es zwei Möglichkeiten: die Bewerbung ins höhere Fachsemester und die Bewerbung als Studienanfänger.
A) Bewerbung ins höhere Fachsemester:
Information zur Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html.
Beachten Sie vor allem auch den Hinweis „Vergleichbare Studiengänge“ auf der Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf.
Wenn Sie sich ins höhere Fachsemester im Studiengang Sozialökonomie bewerben möchten, müssen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist (01.06 -15.07.) Ihre Studienleistung vom Fachbereich Sozialökonomie (
https://www.wiso.uni-hamburg.de/studien ... nomie.html) anerkennen lassen.
Nicht immer können jedoch Plätze für das höhere Fachsemester angeboten werden. Informationen darüber erhalten Sie zu Beginn des Bewerbungsverfahrens (ab ca. Anfang Juni) in den Informationen zur Online-Bewerbung unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html (Tabelle IV). Im letzten Zulassungsverfahren gab es aber Studienplätze für das höhere Fachsemester im Studiengang Sozialökonomie. Ob und wie viele Studienplätze im kommenden Zulassungsverfahren für höhere Fachsemester angeboten werden und wie viele Bewerber/innen es für diese Studienplätze geben wird, ist uns nicht bekannt.
B) Bewerbung als Studienanfänger:
Alternativ können Sie sich aber auch als Studienanfänger ins erste Fachsemester an der Uni Hamburg bewerben.
In dem Fall können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an den Fachbereich richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch