Bearbeitet Urlaubssemester wegen Volontariat
Hallo,
ich studiere im 2, Mastersemester Lehramt für berufliche Schulen.
Im August beginne ich vielleicht ein zweijähriges Volontariat, das meiner späteren Berufsstätigkeit als Lehrer sehr viel bringen wird.
Ich möchte aber unbedingt mein Lehramtsstudium nach dem Volontariat abschließen. Leider kann ich das Volontariat nicht verschieben und müsste es dieses Jahr antreten.
Ist es deshalb möglich Urlaubssemester zu beantragen?

Und wäre später auch ein Teilzeitstudium möglich? Im zweiten Jahr des Volontariats werde ich wieder zur Hälfte studieren können.

Viele Grüße
Re: Urlaubssemester wegen Volontariat
Lieber Stephan,

ein Volontariat ist gleichzusetzen mit einem Praktikum und das wird als Urlaubsgrund angesehen.

Sie können also für das kommende Wintersemester einen Antrag auf ein Urlaubssemester stellen. Der Antrag muss allerdings 2 Wochen vor der Rückmeldung (Überweisung des Semesterbeitrags) im Service für Studierende – Team Studierendenangelegenheiten eingereicht werden.

Weitere Informationen zum Urlaubssemester finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/beurlaubung.

Ein Teilzeitstudium ist ebenfalls möglich, wenn Sie zum Beispiel eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden nachweisen (Nachweis: z.B. Bescheinigung des Arbeitgebers).

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auch unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html und im FAQ des Infoportals Lehramt unter: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... ation.html.

Ein Urlaubssemester für Ihr Volontariat ist problemlos möglich. Wenn Sie allerdings zwei Urlaubssemester in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie noch einmal mit dem Team Studierendenangelegenheiten (https://www.uni-hamburg.de/studium) Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob das aus diesem Grund möglich ist. Vielleicht ist es ja für Sie auch möglich zum Beispiel das zweite Semester bereits in Teilzeit zu studieren und nur eine bzw. wenige Veranstaltungen zu besuchen.

Da Sie bereits einen Masterstudiengang studieren, ist auch folgende Möglichkeit für Sie vielleicht interessant: Sie könnten sich zum Wintersemester exmatrikulieren und sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut für den Masterstudiengang an der Uni Hamburg bewerben und dann Ihre bisher erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Wenn Sie zum Beispiel einen guten Bachelorabschluss haben und sich sicher sind, dass eine erneute Bewerbung erfolgversprechend ist, wäre dies vielleicht auch eine Option für Sie.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten