Jurastudium ohne Abitur möglich?

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Fricke91
Beiträge: 1
Registriert: Di 18. Apr 2017, 10:00

Bearbeitet Jurastudium ohne Abitur möglich?

Beitrag von Fricke91 »

Guten Morgen,

ich habe aktuell folgenden Werdegang:
Fachhochschulreife mit Note 2,5
3 Jährige Berufsausbildung zum Fachinformatiker - Systemintegration
anschließend - 3 Jahre am Stück gearbeitet als Informatiker

Nach reichlich Überlegung habe ich mich entschieden ein Jurastudium beginnen zu wollen. Nun ist dies soweit ich weiß mit einer FHreife nicht möglich. Wenn ich "studieren-ohne-Abitur" richtig verstanden habe kann ich mich an der Uni Hamburg einer Prüfung unterziehen und dadurch zugelassen werden? Sofern ich die Prüfung bestehe habe ich dann einen Studienplatz sicher?

Danke schon einmal für die Hilfe.

Liebe Grüße
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Jurastudium ohne Abitur möglich?

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe(r) Fricke91,

das haben Sie teils richtig verstanden.

Die Fachhochschulreife stellt keine Hochschulzugangsberechtigung für die Uni Hamburg dar. Da Sie aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung haben, gibt es die Möglichkeit eine fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Rechtswissenschaft (Jura) durch eine Eingangsprüfung zu erhalten.

Genauere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Eingangsprüfung finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html.

Aber: Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben, ist Ihnen damit nicht automatisch ein Studienplatz gesichert. Durch den erfolgreichen Abschluss der Eingangsprüfung erhalten Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg. Mit dieser Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich dann wie jede/r andere Bewerber/in für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg bewerben.

Die NC-Werte der letzten Zulassungsverfahren schwankten zwischen 2,2 und 2,3 und die Wartesemester zwischen 4 und 8. Eine Bewerbung über die Wartesemester kommt für Sie nicht in Frage, da die Wartezeiten erst ab Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung zählen. Da Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erst mit erfolgreichem Abschluss der Eingangsprüfung erhalten, starten Sie mit 0 Wartesemestern. Es bleibt also nur eine Bewerbung über die Note der Hochschulzugangsberechtigung. In Ihrem Fall wäre das die Note der Eingangsprüfung. Sie sollten also drauf achten die Eingangsprüfung mindestens mit der Note 2,2 oder besser abzuschließen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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