Liebe Katharina,
ich habe Ihre Frage nach der Arbeit so verstanden, dass Sie wissen möchten, ob Sie neben dem Promotionsstudium an der Uni Hamburg parallel auch arbeiten dürfen. Die Antwort lautet schlicht ja. Es gibt auch keine konkreten Vorgaben zu einer maximalen Anzahl der möglichen Wochenstunden der Arbeit, das liegt in Ihrem Ermessen.
Sollte ich Ihre Frage nicht richtig verstanden haben, melden Sie sich gerne noch einmal.
Noch ein vielleicht wichtiger Hinweis, wenn Sie sich als Promotionsstudentin an der Uni Hamburg einschreiben möchten. In der gültigen Promotionsordnung für die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg (
https://www.uke.de/dateien/einrichtunge ... 6.2010.pdf) steht unter §3-Zulassungsvoraussetzungen folgendes: „Die Kandidatin oder der Kandidat soll wenigstens zwei Semester an der Universität Hamburg für das Fach Medizin oder Zahnmedizin eingeschrieben gewesen sein. Die beiden Semester können auch nach der ärztlichen/zahnärztlichen Prüfung abgeleistet werden. In besonders begründeten Fällen kann die Dekanin oder der Dekan von einem Pflichtsemester, ausnahmsweise auch von beiden Pflichtsemestern Befreiung erteilen.“
Das sollten Sie vielleicht für sich prüfen und sich ggf. an die Fakultät wenden.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch