Bearbeitet Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium
Hallo liebe Forumsmitglieder :)

Ich möchte mich für ein Zweitstudium bewerben und dafür die Abschlussnote meines Erststudiums angeben. Welche "Art der Hochschulzugangsberechtigung" gebe ich hierfür bei der Onlinebewerbung an? "Sonstige Studienberechtigung" oder "Gymnasium oder Stadtteilschule..."? Müsste ich als Zweitstudienbewerber dann noch zusätzliche Unterlagen als Nachweis einreichen?
Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium
Liebe Kati1989,

Wenn Sie sich mit der Abschlussnote Ihres Erststudiums bewerben möchten, geben Sie unter "Art der Hochschulzugangsberechtigung" in der Onlinebewerbung "Sonstige Studienberechtigung" an. Auch bei einer Bewerbung mit der Abschlussnote Ihres Erststudiums müssen Sie (sofern Sie Ihr Erststudium in Deutschland abgeschlossen haben) zunächst nur die Onlinebewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist abschicken. Ihr Zeugnis reichen Sie dann erst zur Immatrikulation ein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung bei Zweitstudium
Vielen Dank für diese schnelle und hilfreiche Antwort! :)

Viele Grüße

Kati1989
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