Bearbeitet bevorzugte Zulassung aufgrund eines weltwärts-Freiwilligendienstes
Hallo,
ich habe gelesen, dass man, wenn man einen Studienplatz aufgrund eines FSJ oder ähnlichem nicht annimmt nach Abschluss des Dienstes einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen kann.
Gilt das auch für weltwärts-Freiwilligendienste?
Viele Grüße,
Michel
Re: bevorzugte Zulassung aufgrund eines weltwärts-Freiwilligendienstes
Hallo Michel,

auch weltwärts-Freiwilligendienste werden anerkannt. Bitte achte darauf, dass auf deiner Bescheinigung Freiwilligendienst steht.
Zwar gilt auch Entwicklungshilfe als Grund für eine bevorzugte Zulassung, das setzt aber eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfer-Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2167) in der jeweils geltenden Fassung voraus.

Wenn du bspw. in diesem Jahr einen Platz erhältst und wegen des Dienstes nicht annimmst, kannst du im nächsten Jahr einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen.

332.3
Mit freundlichen Grüßen,
Team Bewerbung und Zulassung

Universität Hamburg
Service für Studierende
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