Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der 15.07.2017 die Bewerbungsfrist für den Bachelor Psychologie zum Wintersemester 2017/2018, wenn man als Zweitstudienbewerber gilt?
Laut meiner Recherche nimmt der Studiengang zwar am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSv) teil, ist jedoch offiziell dem Hamburger Vergabeverfahren zugeordnet. Somit sind Zeitstudienbewerber Erststudienbewerbern gleichgestellt und konkurrieren unmittelbar um die Studienplätze, ohne das es eine Zweitstudienbewerberquote gibt. Somit entfällt bei der Bewerbung auch das Motivationsschreiben, welches sonst deutschlandweit von Zweitstudienbewerbern gefordert wird.
Ist meine Recherche korrekt?
Als Schlussfolgerung müsste ich mich bis zum 15.07.2017 bewerben und würde auch beim DoSv nicht unter die Kategorie Zweitstudienbewerber fallen.
Können Sie dies bestätigen?
Mit freundlichen Grüßen
MAO