Hallo,
ich bin bereits exmatrikuliert und hatte noch eine offene Prüfung für mein Master Studium. Diese Prüfung habe ich letzte Woche bestanden.
Das Prüfungsamt hat mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Leistung nur angerechnet werden kann, wenn ich immatrikuliert bin. Mein Professor hatte mir allerdings gesagt, dass ich nur für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung immatrikuliert sein muss und ich die Prüfung auch nach der Exmatrikulation machen
kann.
Meine Fragen:
Kann ich mich jetzt noch wiedereinschreiben lassen für das laufende Semester?
Kann ich mich überhaupt wiedereinschreiben oder muss ich mich neu Bewerben?
Was für Möglichkeiten habe ich, dass mir die Leistung angerechnet wird und ich meinen Abschluss bekomme?