Anerkennung von Prüfungsleistung nach Exmatrikulation

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SnuK
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Registriert: Fr 28. Apr 2017, 18:28

Bearbeitet Anerkennung von Prüfungsleistung nach Exmatrikulation

Beitrag von SnuK »

Hallo,

ich bin bereits exmatrikuliert und hatte noch eine offene Prüfung für mein Master Studium. Diese Prüfung habe ich letzte Woche bestanden.

Das Prüfungsamt hat mir jetzt mitgeteilt, dass mir die Leistung nur angerechnet werden kann, wenn ich immatrikuliert bin. Mein Professor hatte mir allerdings gesagt, dass ich nur für die Anmeldung zur Lehrveranstaltung immatrikuliert sein muss und ich die Prüfung auch nach der Exmatrikulation machen
kann.

Meine Fragen:

Kann ich mich jetzt noch wiedereinschreiben lassen für das laufende Semester?

Kann ich mich überhaupt wiedereinschreiben oder muss ich mich neu Bewerben?

Was für Möglichkeiten habe ich, dass mir die Leistung angerechnet wird und ich meinen Abschluss bekomme?
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9952
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Anerkennung von Prüfungsleistung nach Exmatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo SnuK,

Wenn Ihre Exmatrikulation darauf zurückzuführen ist, dass Sie sich für das Sommersemester 2017 nicht zurückgemeldet haben, haben Sie die Möglichkeit, sich verspätet zurück zu melden und werden dann wieder immatrikuliert. Hierfür wird aber eine Gebühr fällig. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html

Sollten Sie sich auf eigenen Wunsch per Antrag exmatrikuliert haben, wenden Sie sich bitte an das Team Studierendenangelegenheiten, um zu klären, ob in diesem besonderen Fall Ihre Exmatrikulation rückgängig gemacht werden kann. Das entsprechende Kontaktformular finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc Sie können auch zu den Sprechzeiten des Teams im Campus-Center vorbei kommen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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