Zweitstudium

Antworten
BAM1537
Beiträge: 1
Registriert: Di 2. Mai 2017, 08:30

Bearbeitet Zweitstudium

Beitrag von BAM1537 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ist es korrekt, dass ich mich gleichzeitig für ein Zweitstudium (Zahnmedizin) über Hochschulstart bis zum 31.5. bewerben kann als auch für ein Studium der Psychologie B. Sc. bis zum 15.7. bei der UHH wobei hier kein Unterschied bzgl. Erst- und Zweitstudium gemacht wird?

Es wäre klasse, wenn Sie mir die benötigten Wartesemster mitteilen könnten.

Vielen Dank.

Mit freundliche Grüßen.
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Zweitstudium

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo BAM1537,

da Ihre Wunschstudiengänge in unterschiedlichen Verfahren vergeben werden, können Sie sich als StudienanfängerIn über Hochschulstart.de für den Studiengang Zahnmedizin (für ein Zweitstudium) und parallel direkt an der Universität Hamburg für den Studiengang Psychologie bewerben.

Die Universität Hamburg unterscheidet im Gegensatz zu Hochschulstart.de nicht zwischen Erst - und ZweitstudienbewerberInnen. Im Hamburger Zulassungsverfahren konkurrieren Erst- und ZweitstudienbewerberInnen unmittelbar um die vorhandenen Studienplätze; es gelten für alle dieselben Auswahlkriterien: 90% der Studienplätze werden nach Leistung und 10% der Studienplätze nach Wartezeit (Alter der Hochschulzugangsberechtigung minus Studiensemester) vergeben. Auch gibt es im Hamburger Verfahren keine gesonderte Bewerbungsfrist "Altabiturienten".

Für den Studiengang Zahnmedizin bewerben Sie sich mit Ihrer Bachelornote bis zum 31. Mai, wenn Sie Ihr Bachelorzeugnis vor dem 16. Januar des Bewerbungsjahres erworben haben und bis zum 15.Juli, wenn Sie Ihr Zeugnis nach dem 16. Januar erhalten haben.

Informationen zur Bewerbung für ein Zweitstudium finden Sie im folgenden Dokument https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tudium.pdf und auf den Seiten von Hochschulstart.de unter https://zv.hochschulstart.de/index.php?id=43#c109.

Das Auswahlkriterium für das Zweitstudium im bundesweiten Verfahren ist eine Messzahl, die aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium abgeleitet wird. Hier werden keine Wartesemester berücksichtigt.

Die Wartesemester für den Studiengang Psychologie waren in den letzten Jahren durchgängig bei 10 Semestern.


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten