Guten Tag,
ich studiere derzeit an der Uni Konstanz und möchte mich gern zum nächsten Wintersemester für den Masterstudiengang Medienwissenschaften bewerben.
Meine Bachelorarbeit werde ich voraussichtlich erst im August schreiben, die mündliche Prüfung würde daher Mitte /Ende September oder im Zweifel sogar erst Anfang Oktober stattfinden. Meine Frage richtet sich demnach an den Übergang vom Bachelor zum Master bezüglich der Immatrikulation.
Ist es denn möglich mich zu bewerben, bzw. den Master überhaupt anzutreten, wenn aber die mündliche Prüfung noch an der alten Universität im neuen Semester (da es nach dem 1.10. wäre) aussteht? Hier wäre ich doch dann in gewisser Weise doppelt immatrikuliert... Welche Leistungen müsste ich dieses Sommersemester also definitiv abgeschlossen haben? Alle Modulleistungen, inklusive Bachelorarbeit + mündlicher Prüfung bis zum 30. September mit eingetragener Note, so dass wirklich nur das Zeugnis fehlt, oder ist es möglich den Termin für die mündliche Prüfung noch mit in das neue Semester der alten Hochschule zu nehmen und diese Noten dann mit Zeugnis bis spätestens zum 31.03. nachzureichen? Oder Variante drei: Müssen einfach die Bachelorarbeit und mündliche Prüfung bis zum 30. September stattgefunden haben und abgeschlossen sein, aber die Note kann noch mit dem Zeugnis nachgereicht werden.
Falls dies möglich wäre, brauche ich dann von meiner derzeitigen Universität einen zusätzlichen Nachweis, der belegt, dass ich nur noch diese beiden ausstehenden Noten der BA + mündlicher Prüfung brauche und alle anderen Modulleistungen abgeschlossen sind? Oder wie wäre hier zu verfahren?
Da ich meine Bachelorarbeit jetzt anmelden müsste und ich die Dozenten (je nach Voraussetzung) nun bereits bezüglich eines Termins im September kontaktieren sollte, bin ich für eine schnelle Rückmeldung sehr dankbar.
Danke für die Rückmeldung und viele Grüße
Alisa