Liebe PaulineP,
Im Dialogorientierten Serviceverfahren beträgt die Frist für die Einschreibung in der Tat nur 7 Tage. Die Bescheide werden in diesem Verfahren nicht an einem festen Termin zur Verfügung gestellt, sondern Sie selbst haben es bis zu einem gewissen Grad in der Hand, wann Sie sich einschreiben müssen. Im DOSV erhalten sie nicht zu einem festen Termin einen Bescheid, sondern Sie erhalten, wenn Sie an der Uni Hamburg zugelassen werden können, zunächst ein Zulassungsangebot für die Uni Hamburg über Ihr Account bei hochschulstart.de. Erst wenn Sie dies Angebot annehmen, beginnt die 7-Tage-Frist. Für die Annahme des Angebots haben Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 1 Zeit. Diese endet für das Wintersemester 17/18 am 15.08. Detaillierte Informationen zur Koordinierungsphase 1 finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-1.html Detaillierte Informationen zum Erhalt der Bescheide und zur Einschreibung finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html
Wenn Sie bis zum 15.08. zurück in Deutschland sind, sollte die Einschreibung durch Sie selbst also möglich sein, sofern Sie Zulassungsangebote in der Koordinierungsphase 1 nicht voreilig annehmen, während Sie noch im Ausland sind. Sofern Sie die Uni Hamburg in Ihrer Priorisierung im DOSV auf Platz 1 gesetzt haben, müssen Sie Zulassungsangebote der Uni Hamburg auch gar nicht aktiv annehmen. Dann wird mit Ende der Koordinierungsphase 2 (24.08. für das Wintersemester 17/18) ein eventuelles Zulassungsangebot der Uni Hamburg automatisch in eine Zulassung umgewandelt und die Frist zur Einschreibung läuft ab diesem Zeitpunkt. Informationen zur Priorisierung und zur Koordinierungsphase 2 finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-2.html
Zur Sicherheit können Sie aber auch einer Person Ihres Vertrauens, die sich in Deutschland aufhält, vor Ihrer Abreise eine Vollmacht erteilen und ihr die zur Einschreibung nötigen Dokumente aushändigen. Dann kann diese Person für Sie den Immatrikulationsantrag unterschreiben und die Dokumente einreichen. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling