Frist Einschreibung

Antworten
PaulineP
Beiträge: 3
Registriert: So 7. Mai 2017, 18:47

Bearbeitet Frist Einschreibung

Beitrag von PaulineP »

Sehr geehrte Frau Schelling,

ich habe eine Frage zu den Einschreibefristen. Auf der Internetseite habe ich gelesen, dass für den Studiengang Psychologie die Vergabe der Studienplätze nach dem DoSV verläuft, und dabei die Frist, um die nötigen Unterlagen zur endgültigen Einschreibung einzusenden, nur sieben Tage beträgt. Da ich allerdings bis Mitte August im Ausland bin, habe ich nun Sorge, diese Frist eventuell nicht einhalten zu können falls die Unterlagen per Post zugesandt werden müssen bzw. dass ich die Unterlagen nicht mit Originalunterschrift schicken kann, sondern nur als Scan oder per Fax. Daher ist meine Frage, ob die Zulassungsbescheide zum einen wie im normalen Hauptverfahren auch am 10.08. erfolgen, und ob man die Unterlagen auch persönlich bei Ihnen abgeben kann.

Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Frist Einschreibung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe PaulineP,

Im Dialogorientierten Serviceverfahren beträgt die Frist für die Einschreibung in der Tat nur 7 Tage. Die Bescheide werden in diesem Verfahren nicht an einem festen Termin zur Verfügung gestellt, sondern Sie selbst haben es bis zu einem gewissen Grad in der Hand, wann Sie sich einschreiben müssen. Im DOSV erhalten sie nicht zu einem festen Termin einen Bescheid, sondern Sie erhalten, wenn Sie an der Uni Hamburg zugelassen werden können, zunächst ein Zulassungsangebot für die Uni Hamburg über Ihr Account bei hochschulstart.de. Erst wenn Sie dies Angebot annehmen, beginnt die 7-Tage-Frist. Für die Annahme des Angebots haben Sie bis zum Ende der Koordinierungsphase 1 Zeit. Diese endet für das Wintersemester 17/18 am 15.08. Detaillierte Informationen zur Koordinierungsphase 1 finden Sie auch hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-1.html Detaillierte Informationen zum Erhalt der Bescheide und zur Einschreibung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... heide.html

Wenn Sie bis zum 15.08. zurück in Deutschland sind, sollte die Einschreibung durch Sie selbst also möglich sein, sofern Sie Zulassungsangebote in der Koordinierungsphase 1 nicht voreilig annehmen, während Sie noch im Ausland sind. Sofern Sie die Uni Hamburg in Ihrer Priorisierung im DOSV auf Platz 1 gesetzt haben, müssen Sie Zulassungsangebote der Uni Hamburg auch gar nicht aktiv annehmen. Dann wird mit Ende der Koordinierungsphase 2 (24.08. für das Wintersemester 17/18) ein eventuelles Zulassungsangebot der Uni Hamburg automatisch in eine Zulassung umgewandelt und die Frist zur Einschreibung läuft ab diesem Zeitpunkt. Informationen zur Priorisierung und zur Koordinierungsphase 2 finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ase-2.html

Zur Sicherheit können Sie aber auch einer Person Ihres Vertrauens, die sich in Deutschland aufhält, vor Ihrer Abreise eine Vollmacht erteilen und ihr die zur Einschreibung nötigen Dokumente aushändigen. Dann kann diese Person für Sie den Immatrikulationsantrag unterschreiben und die Dokumente einreichen. Informationen zur Vollmacht finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/vollmacht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten