Bearbeitet fehlende Rückmeldung Promotionsstudium
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im April meine erfolgreiche Verteidigung meiner Promotion und jetzt vom Promotionsbüro erfahren, dass ich auch für das SS 17 als Promotionsstudent eingeschrieben sein sollte.
Da ich bereits, wie in der Promotionsordnung verlangt, 2 Semester eingeschrieben war, hatte ich bisher noch keine erneuten Studiengebühren überwiesen.

Ich hätte daher folgende Fragen/ Probleme:
1. muss man auch als Promotionsstudent die Gebühren für die verspätete Rückmeldung bezahlen? Laut Promotionsbüro (Frau Kienle) wird man als Promotionsstudent nicht exmatrikuliert und könnte die Gebühren jetzt noch ohne zusätzliche Zahlung für die verspätete Rückmeldung bezahlen?!

2. Falls ja: ich wohne und arbeite als Arzt in Dresden und es wäre wirklich sehr schwierig persönlich vorbei zu kommen, um den Betrag für die verspätete Rückmeldung beim Service für Studierende zu bezahlen, Vertreter in HH hätte ich auch keine- wäre es ausnahmesweise möglich die Gebühr zu überweisen, sonst wäre das ein riesiger Aufwand für mich

Vielen Dank für Ihre Antwort (möglichst an : soeren.waibel@web.de)
und viele Grüße,
Sören Waibel
Re: fehlende Rückmeldung Promotionsstudium
Lieber Herr Waibel,

Sie haben, wie gewünscht, eine Antwort per E-Mail vom Team Studierendenangelegenheiten erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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