Bearbeitet Hochschulwechsel zum PJ
Ich möchte gerne für das PJ (November 2017) nach Hamburg wechseln (oder es zumindest versuchen). Ich bin allerdings momentan (Sommersemester 2017) schon im 12. Fachsemester (10. klinisches), weil ich für meine Doktorarbeit ausgesetzt habe und wir hier dafür keine Urlaubssemester beantragen können.
Jetzt habe ich bei den Informationen zu Online- Bewerbung gelesen, dass "eine Zulassung nur bis zum
vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich" ist. Gilt das für mich (da wäre ich ja schon drüber) oder für das Studium, das ich in Hamburg fortsetzen möchte?

Viele Grüße
JuHu
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Hallo JuHu,

Für eine Bewerbung zum PJ in Medizin ist es in der Tat ein Problem, wenn Sie schon im 12. Fachsemester sind, da eine Bewerbung für das PJ als Bewerbung für das Hauptstudium des Studiengangs Medizin gilt und eine Bewerbung für das Hauptstudium regulär nur bis zum vorletzten Semester der Regelstudienzeit möglich ist. Es gibt hier Ausnahmen über einen Sonderantrag, so wie Sie Ihren Fall schildern, gehe ich aber nicht davon aus, dass das in Ihrem Fall eine Möglichkeit ist. Hier aber noch einmal Informationen zu der Möglichkeit eines derartigen Antrags - ggf. gibt es ja noch Besonderheiten Ihrer Situation, die Sie nicht erwähnen. Sie finden die Informationen in dem folgenden Dokument: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... e-2016.pdf (ab. S.10 - das, was dort bezüglich der Bewerbung für ein höheres Fachsemester eines Bachelorstudiengangs gesagt wird, gilt analog auch für eine Bewerbung zum Hauptstudium).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Liebe Frau Schelling,

ich habe einen ähnlichen Fall: momentan nehme ich nach dem zweiten Staatsexamen (April 2018) zwei "Freisemester vor PJ" für eine experimentelle Doktorarbeit. Zusätzlich habe ich mein Staatsexamen erst nach 11 (anstelle von 10) Fachsemestern abgelegt.
Nach der Promotion (also dann zum 14. Fachsemester) wollte ich gerne zum PJ nach Hamburg wechseln. Selbst wenn es nun möglich sein sollte bei meiner Universität die zwei Promotionssemester noch als solche anerkennen und nicht in die Fachsemesterzahl einfließen zu lassen (das müsste ich prüfen), würde ich mich dennoch zum 12. (anstelle 11.) Fachsemester bewerben.

Zusätzlich habe ich auf Grund einer Krebserkrankung einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB 80. Der von Ihnen zuvor erwähnte Link funktioniert leider nicht mehr. Wo kann ich mich informieren ob auf Grund der Behinderung ein Wechsel eventuell doch möglich wäre?
Könnte es mit Behindertenstatus alternativ möglich sein als Externer Student alle drei Tertiale in Hamburg zu absolvieren? Oder ist hierfür eine Mobilitätseinschränkung nötig?

Vielen lieben Dank!
Beste Grüße
Michaela
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Liebe Michaela,

Hier zunächst der aktuelle Link zu den Informationen zum Sonderantrag: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf Zu den Möglichkeiten hinsichtlich eines Sonderantrags auf der Basis Ihrer Behinderung können Sie sich beim Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Uni Hamburg beraten lassen: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... ntakt.html

In jedem Fall können Sie als Externe zwei Tertiale an der Uni Hamburg absolvieren. Ob es hier Sonderregelungen im Falle einer Behinderung gibt, können Sie an der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg in Erfahrung bringen - die Zulassung für einzelne Tertiale für Externe wird direkt an der Fakultät durchgeführt. Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.uke.de/studium-lehre/kontak ... ml#id83069

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Vielen lieben Dank für die Antwort!

Ich habe nun Kontakt mit dem Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten der Uni Hamburg aufgenommen und werde einen "Härtefallantrag" auf Zulassung zur Bewerbung zum Hochschulwechsel trotz überschrittener Semesterzahl stellen.

Sollte ich dann einen Platz zum Hochschulwechsel bekommen werde ich dennoch noch ein Freisemester vor dem PJ nehmen, da ich bis April für meine Doktorarbeit am Bernhard-Nocht-Institut beschäftigt bin. Ein Semester später, wenn ich bereits in Hamburg immatrikuliert bin, würde ich mich zum PJ ab Mai 2019 anmelden. Würde es hierbei zu Komplikationen kommen? Ich bewerbe mich doch primär für den Hochschulwechsel und nicht für das PJ?

Für die Auswahl der Bewerber für den Hochschulwechsel werden Physikumsnote und Abiturnote herangezogen. Da ich nun bereits mein zweites Staatsexamen abgelegt habe - wird dieses auch berücksichtigt?

Beste Grüße,
Michaela
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Liebe Michaela,

Die Note des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird bei der Auswahl für das PJ nicht berücksichtigt.

Ihrer Immatrikulation steht es nicht im Wege, wenn Sie das PJ erst später beginnen. Studienorganisatorisch kann das aber ggf. Probleme hervorrufen. Dazu sollten Sie sich an die Medizinische Fakultät wenden, da die Organisation des PJ direkt dort durchgeführt wird. Der Kontakt ist der gleiche wie in meiner oben gegebenen Antwort.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Hallo Frau Schelling,

auch ich habe eine Frage zu dem Thema Hochschulwechsel für das PJ.
Ich studiere aktuell im 10. FS in Marburg und werde dieses Jahr im Oktober 2008 das M2 schreiben.
Da mein für das PJ gewünschte Wahlfach (plastische Chirurgie) nicht möglich ist, solange ich in Marburg immatrikuliert bin, möchte ich die Hochschule wechseln.
Ich konnte mich auch nicht als externer Bewerber für die plastische Chirurgie bewerben und bin deswegen nicht für den PJ-Beginn im November 2018 angemeldet. Mir wurde gesagt ich muss zu dem Zeitpunkt der Anmeldung für das PJ schon an einer Hochschule immatrikuliert sein, die das Wahlfach anbietet.
Deswegen ist meine Frage ob es möglich ist sich zum 11. FS (WS18/19) zu bewerben und sich bei einer Zulassung in diesem dann für das PJ ab Mai 2019 als Hamburger-Studierende anzumelden?

Vielen Dank schon einmal !
Re: Hochschulwechsel zum PJ
Liebe Lisa,

Ob Sie bei einer Zulassung für das PJ zum Wintersemester 18/19 das PJ erst zum Mai 2019 antreten können, kann ich Ihnen leider nicht beantworten - dazu müssten Sie sich an die Medizinische Fakultät der Uni Hamburg wenden. Kontaktdaten finden Sie in meiner oben gegebenen Antwort an Michaela.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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