Exmatrikulationsbescheinigung /Anrechnung Wartezeit
Verfasst: Di 16. Mai 2017, 12:06
Guten Tag,
dass in einer Bewerbung um einen Studienplatz früher Hochschulzeiten angegeben werden müssen, ist ja klar. Aber müssen diese Zeiten dann auch durch entsprechende Exmatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden? Beglaubigt? Im Original?
Es handelt sich um eine Studienzeit aus 2009, also nicht des vorherigen Semester, aber das ist egal?
Müsste dann die entsprechende Bescheinigung beantragen, da verloren?
Läuft die Wartezeitberechnung dann nach dem Zeitpunkt der Exmatrikulation neu oder wird diese dann nur von der gesamten Wartezeit nach dem Abitur "abgezogen"?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Picknicker
dass in einer Bewerbung um einen Studienplatz früher Hochschulzeiten angegeben werden müssen, ist ja klar. Aber müssen diese Zeiten dann auch durch entsprechende Exmatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden? Beglaubigt? Im Original?
Es handelt sich um eine Studienzeit aus 2009, also nicht des vorherigen Semester, aber das ist egal?
Müsste dann die entsprechende Bescheinigung beantragen, da verloren?
Läuft die Wartezeitberechnung dann nach dem Zeitpunkt der Exmatrikulation neu oder wird diese dann nur von der gesamten Wartezeit nach dem Abitur "abgezogen"?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Picknicker