Hallo
was wird für das Studium Lehramt für Berufsschule Wirtschaftswissenschaften normalerweise anerkannt wenn man bereits ein Diplom in BWL (an der Goethe Uni) erlangt hat?
Ich habe nämlich vor 10.Jahren meinen Diplom Kauffrau Abschluss an der Uni gemacht und daraufhin 10 Jahre als Senior Bankerin gearbeitet. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Lehramt Studium für Wirtschaftswissenschaften komplett studieren muss oder ob es nicht auch schnelle ginge wenn gewisse Fächer zumindest aus dem BWL Teil anerkannt werden.
Ich hoffe sie können mir helfen. Während der Diplomzeit hatte ich mich auf Finanzen und Marketing spezialisiert.
Wird ebenso die Praxiserfahrung mir helfen das Studium zu verkürzen da ich auch Leute geführt habe in Teams etc.
Ganz allgemein natürlich, für Details würde ich Ihnen Zeugnisse etc übersenden.
Danke sehr im Voraus für die Antwort und Ihre Unterstützung.
Beste Grüsse
Alesja
Liebe Alesja,
Eine allgemeine Regel bezüglich der Anerkennung von Leistungen aus einem Diplomstudium BWL für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften des Lehramt an Beruflichen Schulen gibt es nicht, d.h. ganz allgemein können wir Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten.
Praxiserfahrung wird an der Uni Hamburg in der Regel nicht als Leistung für ein Studium anerkannt.
Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne des Teilstudiengangs Wirtschaftswissenschaften des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140604.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste unter "Wirtschaftswissenschaften" in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine allgemeine Regel bezüglich der Anerkennung von Leistungen aus einem Diplomstudium BWL für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften des Lehramt an Beruflichen Schulen gibt es nicht, d.h. ganz allgemein können wir Ihnen Ihre Frage leider nicht beantworten.
Praxiserfahrung wird an der Uni Hamburg in der Regel nicht als Leistung für ein Studium anerkannt.
Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne des Teilstudiengangs Wirtschaftswissenschaften des Studiengangs Lehramt an Beruflichen Schulen anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 140604.pdf
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste unter "Wirtschaftswissenschaften" in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg