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Immatrikulationsrecht

Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 18:49
von DorotheeHartan
Hallo!

Ich möchte mich zum Wintersemester 2017/18 an der Universität Hamburg für das Fach Zahnmedizin bewerben.

Momentan bin ich im Studiengang Zahnmedizin (im Sommersemester 2017, für das erste Fachsemester) an einer Hessischen Universität immatrikuliert.
Ich werde mich fristgerecht exmatrikullieren, um am Bewerbungsverfahren für das kommende WS über hochschulstart teilnehmen zu können.

Nun möchte ich mich vergewissern, dass ich mich im Fall einer Zusage auch an der Universtät Hamburg immatrikulieren kann, und dies nicht der Immatrikulationsordnung widerspricht.
Ich möchte vermeiden, nach einiger Zeit Zwangs- exmatrikulliert zu werden, mit der Begründung, dass mir der Studienplatz gar nicht zusteht.

Vielen Dank!

Dorothee Hartan.

Re: Immatrikulationsrecht

Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 20:53
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Hartan,

Wenn Sie sich vor der Bewerbung über hochschulstart.de an Ihrer jetzigen Hochschule exmatrikulieren und anschließend über das Auswahlverfahren von hochschulstart.de einen Studienplatz an der Uni Hamburg erhalten, besteht keine Gefahr einer späteren Exmatrikulation aufgrund dieses Vorgehens. Eine Neubewerbung über hochschulstart.de nach Exmatrikulation an der vorherigen Hochschule ist ein korrektes Vorgehen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Immatrikulationsrecht

Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 22:59
von DorotheeHartan
Vielen Dank für die schnelle Antwort!