Immatrikulationsrecht
Verfasst: Mi 17. Mai 2017, 18:49
Hallo!
Ich möchte mich zum Wintersemester 2017/18 an der Universität Hamburg für das Fach Zahnmedizin bewerben.
Momentan bin ich im Studiengang Zahnmedizin (im Sommersemester 2017, für das erste Fachsemester) an einer Hessischen Universität immatrikuliert.
Ich werde mich fristgerecht exmatrikullieren, um am Bewerbungsverfahren für das kommende WS über hochschulstart teilnehmen zu können.
Nun möchte ich mich vergewissern, dass ich mich im Fall einer Zusage auch an der Universtät Hamburg immatrikulieren kann, und dies nicht der Immatrikulationsordnung widerspricht.
Ich möchte vermeiden, nach einiger Zeit Zwangs- exmatrikulliert zu werden, mit der Begründung, dass mir der Studienplatz gar nicht zusteht.
Vielen Dank!
Dorothee Hartan.
Ich möchte mich zum Wintersemester 2017/18 an der Universität Hamburg für das Fach Zahnmedizin bewerben.
Momentan bin ich im Studiengang Zahnmedizin (im Sommersemester 2017, für das erste Fachsemester) an einer Hessischen Universität immatrikuliert.
Ich werde mich fristgerecht exmatrikullieren, um am Bewerbungsverfahren für das kommende WS über hochschulstart teilnehmen zu können.
Nun möchte ich mich vergewissern, dass ich mich im Fall einer Zusage auch an der Universtät Hamburg immatrikulieren kann, und dies nicht der Immatrikulationsordnung widerspricht.
Ich möchte vermeiden, nach einiger Zeit Zwangs- exmatrikulliert zu werden, mit der Begründung, dass mir der Studienplatz gar nicht zusteht.
Vielen Dank!
Dorothee Hartan.