Liebe(r) celine_jo,
für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg gibt es nicht die Möglichkeit sich in ein höheres Fachsemester zu bewerben. Ein Studienortwechsel an die Uni Hamburg bei einem Studiengang mit dem Abschluss Staatsexamen (in Ihrem Fall Rechtswissenschaft) ist nur möglich, wenn Sie an der anderen Hochschule alle Studien- und Prüfungsleistungen des Grundstudiums absolviert haben und das Studium im Hauptstudium des betreffenden Studiengangs fortsetzen wollen.
Wenn Sie allerdings Ihr Grundstudium an der anderen Universität abgeschlossen haben, ist eine Bewerbung für das Hauptstudium möglich. Mit welchen Noten(nicht die Note des Abiturs, sondern die Noten der Zwischenprüfung sind hierbei relevant) man Chancen hat zugelassen zu werden, ist nicht vorherzusehen, da die Noten der Zwischenprüfungen der Bewerber/innen sehr schwanken. Zum letzten Wintersemester 16/17 (und auch zum Sommersemester 2017) habt die Uni Hamburg jedoch alle Bewerber zulassen können, die ihre Qualifikation (Zwischenprüfung) zur Bewerbung nachweisen konnten.
Theoretisch gäbe es die Möglichkeit sich wieder als Studienanfänger an der Uni Hamburg zu bewerben. Aber: Wenn Sie bereits an einer anderen deutschen Hochschule im Studiengang Staatsexamen Rechtswissenschaft immatrikuliert sind oder waren, können Sie sich an der Uni Hamburg nicht erneut als Studienanfänger für diesen Studiengang bewerben, weil Sie dann nicht mehr als Studienanfänger gelten. Die rechtliche Grundlage dieser Regelung finden Sie in der
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -unizs.pdf -§2 (1). Die Möglichkeit besteht also nur, wenn Sie einen anderen Studiengang studieren, zum Beispiel einen Studiengang Rechtwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Laws.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Ihre Pläne günstigere Auskunft geben kann.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch