In den Einstellungsvoraussetzungen steht, dass das DRSA in Silber erfoderlich ist. Kann ich mich auch mit dem DRSA in Bronze bewerben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Max
Lieber Max,
der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) ist spätestens zur Immatrikulation vorzulegen, da der Nachweis eine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist. Das DRSA in Bronze ist nicht ausreichend.
Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen: Der Zeitpunkt der Immatrikulation liegt nach der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.). Die Bescheide im Zulassungsverfahren für das kommende Wintersemester werden am 09.08.17 elektronisch im Bewerbungsportal veröffentlicht. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, haben Sie anschließend im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich zu immatrikulieren.
Falls Sie mit Ihrer Frage meinen, ob es sinnvoll sei, den Nachweis des DRSA in Bronze schon bei der Bewerbung und dann zur Immatrikulation den Nachweis des DRSA in Silber einzureichen: Das ist nicht notwendig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber) ist spätestens zur Immatrikulation vorzulegen, da der Nachweis eine Zulassungsvoraussetzung für den Studiengang ist. Das DRSA in Bronze ist nicht ausreichend.
Um einem möglichen Missverständnis vorzubeugen: Der Zeitpunkt der Immatrikulation liegt nach der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.). Die Bescheide im Zulassungsverfahren für das kommende Wintersemester werden am 09.08.17 elektronisch im Bewerbungsportal veröffentlicht. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, haben Sie anschließend im Hauptverfahren 14 Tage Zeit, um sich zu immatrikulieren.
Falls Sie mit Ihrer Frage meinen, ob es sinnvoll sei, den Nachweis des DRSA in Bronze schon bei der Bewerbung und dann zur Immatrikulation den Nachweis des DRSA in Silber einzureichen: Das ist nicht notwendig.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
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