Studienortswechsel Leistungsanerkennung
Verfasst: Di 9. Jun 2015, 13:31
Hallo liebes Campus-Center-Team,
ich möchte nach Hamburg wechseln und bewerbe mich deshalb für einen Studienplatz im Fach Chemie (B.Sc.) zum 3. Semester.
Zur Zeit studiere ich noch im 2. Semester das selbe Fach.
Eine Leistungsübersicht wurde mir bereits ausgestellt. Diese ist laut Info-Broschüren der ausgedruckten Bewerbung beizulegen. Muss ich diese vorab noch zwecks Anerkennung von Leistungen z.B. beim Studienbüro einreichen?
Des Weiteren sind die Abschlussklausuren dieses Semesters noch nicht geschrieben. Eine Klausur wird vorraussichtlich erst Anfang Oktober stattfinden. Kann ich dennoch zum 3. Semester an der Uni Hamburg zugelassen werden?
Vor dem Chemistudium habe ich schon ein für den Studienortswechsel nicht relevantes Fach ohne Abschluss studiert. Ist dies auch in der Bewerbung zu vermerken? Als Status bieten sich dort nur "immatrikuliert" und "beurlaubt", was beides nicht zutrifft.
Soll ich meine Hochschulzugangsberechtigung mit der Bewerbung schicken, oder ist diese erst bei der Immatrikulation vorzuzeigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Bennien
ich möchte nach Hamburg wechseln und bewerbe mich deshalb für einen Studienplatz im Fach Chemie (B.Sc.) zum 3. Semester.
Zur Zeit studiere ich noch im 2. Semester das selbe Fach.
Eine Leistungsübersicht wurde mir bereits ausgestellt. Diese ist laut Info-Broschüren der ausgedruckten Bewerbung beizulegen. Muss ich diese vorab noch zwecks Anerkennung von Leistungen z.B. beim Studienbüro einreichen?
Des Weiteren sind die Abschlussklausuren dieses Semesters noch nicht geschrieben. Eine Klausur wird vorraussichtlich erst Anfang Oktober stattfinden. Kann ich dennoch zum 3. Semester an der Uni Hamburg zugelassen werden?
Vor dem Chemistudium habe ich schon ein für den Studienortswechsel nicht relevantes Fach ohne Abschluss studiert. Ist dies auch in der Bewerbung zu vermerken? Als Status bieten sich dort nur "immatrikuliert" und "beurlaubt", was beides nicht zutrifft.
Soll ich meine Hochschulzugangsberechtigung mit der Bewerbung schicken, oder ist diese erst bei der Immatrikulation vorzuzeigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Jakob Bennien