Bearbeitet Zeitpunkt Exmatrikulation
Guten Tag!
Ich befinde mich momentan im letzten Semester des Bachelorstudiengangs und werde zum Master ggf. an eine andere Universität wechseln und mich somit nicht mehr im Wintersemester 2017/18 an der Universität Hamburg immatrikulieren.
Bis zum 30.09.17 werde ich alle Prüfungslesitungen abgegeben haben, allerdings weiß ich nicht, ob diese auch bis dahin korrigiert und in stine eingetragen sein werden. Können auch noch Leistungen einegtragen werden, wenn ich nicht mehr an der Unvierstiät Hamburg immatrikuliert bin, also nach dem 30.09.2017 oder muss bis dahin alles eingetragen sein und das Abschlusszeugnis vorliegen?


Vielen Dank!

Katharina Hübsch
Re: Zeitpunkt Exmatrikulation
Liebe Frau Hübsch,

prinzipiell ist Ihre Vorgehensweise unproblematisch, insofern Sie alle notwendigen Prüfungsleistungen bis zum 30.09. eingereicht haben.

Sie sollten aber in jeden Fall Ihr Studienbüro fragen, ob die Leistungen (zum Beispiel die Note einer abgegebenen Hausarbeit) noch nachträglich in STiNE eingetragen werden können. Das ist in einigen Fachbereichen verschieden.

Zudem sollten Sie sich sicher sein, dass sie alle Prüfungsleistungen bestehen. Denn wenn Sie sich nicht mehr zum Wintersemester immatrikulieren und einen Prüfungsversuch nicht bestehen, haben Sie keinen Anspruch mehr einen zweiten Prüfungsversuch wahrzunehmen, da Sie dann nicht mehr immatrikuliert sind.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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