Semesteranzahl überschritten

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Anne Mone
Beiträge: 2
Registriert: So 28. Mai 2017, 21:04

Bearbeitet Semesteranzahl überschritten

Beitrag von Anne Mone »

Hallo,

ich bin im achten Fachsemester meines Bachelor-Studiums und habe Angst wegen der überschrittenen Anzahl der Semester exmatrikuliert zu werden. Ich habe in der Zwischenzeit ein Kind bekommen und habe zwar keine Pause im Studium eingelegt, dafür wenige Seminare während der Betreuungszeit zu Hause belegt. Ich hätte mein Studium also nie in den sechs Semestern schaffen können.
Ich stehe kurz vor der Bachelor-Arbeit, habe also bei diesem Semester-Ende alle Leistungspunkte zusammen. Ich kriege allerdings nun noch ein Kind und schreibe die Bachelor-Arbeit nach zwei Urlaubssemestern dann ein Jahr später.
Muss ich befürchten dass ich Exmatrikuliert werde für die hohe Semesteranzahl? Wie kann ich dem vorbeugen. So ein Kind ist natürlich leicht zu belegen. Aber wo soll ich das machen? Kann ich irgendwo etwas per Mail hinschicken?

Anne
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Semesteranzahl überschritten

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Anne,

bevor ich auf Ihre Fragen eingehe, können Sie mir bitte noch Ihren Bachelorstudiengang nennen?

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Anne Mone
Beiträge: 2
Registriert: So 28. Mai 2017, 21:04

Re: Semesteranzahl überschritten

Beitrag von Anne Mone »

Hallo Herr Gautzsch,

ich studiere Kunstgeschichte im Hauptfach und Klassische Archäologie im Nebenfach.

lieber Gruß
Anne
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Semesteranzahl überschritten

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Anne,

Die Überschreitung der Regelstudienzeit stellt kein Problem dar, vor allem dann nicht, wenn Sie Urlaubssemester beantragt haben, weil Urlaubssemester nicht als Fachsemester gezählt werden. Eine Exmatrikulation aufgrund einer zu hohen Semesteranzahl gibt es derzeit an der Uni Hamburg nicht. Es gibt aber die Regelung, dass Sie bei Überschreiten der Regelstudienzeit um zwei Semester an einer Studienfachberatung teilnehmen müssen. Dies sollten Sie daher in nächster Zeit tun. Ansprechpersonen für die Studienfachberatung im Fach Kunstgeschichte finden Sie hier: https://www.fbkultur.uni-hamburg.de/de/ ... atung.html

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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