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Berechnung Wartezeit

Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 14:41
von Isabeau75016
Guten Tag,

Sie schreiben auf den Bewerbungsseiten:
>Beachten müssen Sie als StudiengangwechslerIn jedoch, dass Ihre Studienzeit nicht als Wartezeit gezählt wird; vor Studienbeginn gesammelte Wartezeit bleibt allerdings erhalten.<

Wird ein Studium im Ausland ohne Immatrikulation an einer deutschen Hochschule als Wartezeit gezählt?

Danke und freundliche Grüße

Re: Berechnung Wartezeit

Verfasst: Di 30. Mai 2017, 13:41
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Liebe Isabeau,

an der Uni Hamburg wird als Wartezeit die Zeit gerechnet, die ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist und in der Sie nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben waren. Studienzeiten an privaten deutschen Hochschulen und an Hochschulen im Ausland werden von der Uni Hamburg als Wartezeit anerkannt.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch