Beurlaubung / Master / Regelstudienzeit
Verfasst: Mo 29. Mai 2017, 15:28
Guten Tag,
ich studiere im Master Germanistische Linguistik im 3. Semester und wurde nie beurlaubt. Ich habe geplant, die Regelstudienzeit zu überschreiten bzw. meinen Master in 5 Semestern zu machen, wie es in meinem Studiengang verbreitet ist.
Nun ist es so, dass ich die Gelegenheit habe, im Wintersemester 17/18 ein Praktikum in einem Goethe-Institut im Ausland zu absolvieren. Da die Praktikumsdauer voraussichtlich insgesamt 10 Wochen beträgt, unter denen 8 in der Vorlesungszeit, habe ich theoretisch das Recht, mich beurlauben zu lassen.
Es würde heißen, dass ich im 4. Semester/WiSe 17-18 keine Veranstaltungen besuche und das Studium an sich erst ab dem 5. Semester wieder anfange. Da habe ich dann nur noch ein Modul zu belegen, im 6. Semester schreibe ich die Masterarbeit.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich aufgrund eines Praktikums in einem Goethe-Institut in meinem Studiengang beurlaubt werden?
2. Ich habe gelesen, dass die Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählen. Würde es heißen, dass mein ganzes Studium zwar aus 6 Semestern bestehen würde aber lediglich aus 5 Fachsemestern? Wenn ja, dann soll ich die Überschreitung der Regelstudienzeit nicht begründen, da es erst vor dem Ende der zwei zusätzlichen Fachemester erfolgen soll. Liege ich da richtig?
3. Fallen besondere Kosten an, wenn ich dann im 6. Semester bin?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
ich studiere im Master Germanistische Linguistik im 3. Semester und wurde nie beurlaubt. Ich habe geplant, die Regelstudienzeit zu überschreiten bzw. meinen Master in 5 Semestern zu machen, wie es in meinem Studiengang verbreitet ist.
Nun ist es so, dass ich die Gelegenheit habe, im Wintersemester 17/18 ein Praktikum in einem Goethe-Institut im Ausland zu absolvieren. Da die Praktikumsdauer voraussichtlich insgesamt 10 Wochen beträgt, unter denen 8 in der Vorlesungszeit, habe ich theoretisch das Recht, mich beurlauben zu lassen.
Es würde heißen, dass ich im 4. Semester/WiSe 17-18 keine Veranstaltungen besuche und das Studium an sich erst ab dem 5. Semester wieder anfange. Da habe ich dann nur noch ein Modul zu belegen, im 6. Semester schreibe ich die Masterarbeit.
Nun meine Fragen:
1. Darf ich aufgrund eines Praktikums in einem Goethe-Institut in meinem Studiengang beurlaubt werden?
2. Ich habe gelesen, dass die Urlaubssemester nicht als Fachsemester zählen. Würde es heißen, dass mein ganzes Studium zwar aus 6 Semestern bestehen würde aber lediglich aus 5 Fachsemestern? Wenn ja, dann soll ich die Überschreitung der Regelstudienzeit nicht begründen, da es erst vor dem Ende der zwei zusätzlichen Fachemester erfolgen soll. Liege ich da richtig?
3. Fallen besondere Kosten an, wenn ich dann im 6. Semester bin?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen