Angabe zum Studienverlauf - Zweitstudienbewerbung
Verfasst: Do 1. Jun 2017, 12:02
Liebe Studienberatung!
Ich möchte mich für ein Zweitstudium Psychologie bewerben, scheitere aber gerade bei der Angabe zu meinem bisherigen Studienverlauf.
1. Die Angaben "bis Semester" ist einschliesslich gemeint, oder? D.h. wenn ich mein Studium im SoSe 2016 beendet habe, gebe ich "bis SoSe 2016" an.
2. Abschluss: Hier bin ich von der Auswahl überfordert. Ich habe bereits ein Studium der Soziale Arbeit (Bachelor of Arts ohne Nebenfach) an einer Fachhochschule abgeschlossen. Gebe ich nun "Bachelor an Fachhochschulen", "Bachelor of Arts ohne Nebenfach" oder "Erststudium Bachelor of Arts (ohne Lehramts-Option)" an?
3. Hochschulzugangsberechtigung: Eigentlich die gleiche Frage wie Chrissi123 gestellt hat (viewtopic.php?f=5&t=4180).
Da ich mich ja übers DoSV bewerbe, kann es aber sein, dass die Antwort für mich etwas anders ausfällt, deswegen frage ich sicherheitshalber nochmal: Ich möchte mich mit der Note meines Erststudiums bewerben, da diese besser als meine Abiturnote ist. Gebe ich nun trotzdem Abitur + Erststudium als Hochschulzugangsberechtigung an, oder nur eines der beiden? Wenn ich das Erststudium angeben muss, zählt das als "sonstige Studienberechtigung (aHR)"?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Manuel
Ich möchte mich für ein Zweitstudium Psychologie bewerben, scheitere aber gerade bei der Angabe zu meinem bisherigen Studienverlauf.
1. Die Angaben "bis Semester" ist einschliesslich gemeint, oder? D.h. wenn ich mein Studium im SoSe 2016 beendet habe, gebe ich "bis SoSe 2016" an.
2. Abschluss: Hier bin ich von der Auswahl überfordert. Ich habe bereits ein Studium der Soziale Arbeit (Bachelor of Arts ohne Nebenfach) an einer Fachhochschule abgeschlossen. Gebe ich nun "Bachelor an Fachhochschulen", "Bachelor of Arts ohne Nebenfach" oder "Erststudium Bachelor of Arts (ohne Lehramts-Option)" an?
3. Hochschulzugangsberechtigung: Eigentlich die gleiche Frage wie Chrissi123 gestellt hat (viewtopic.php?f=5&t=4180).
Da ich mich ja übers DoSV bewerbe, kann es aber sein, dass die Antwort für mich etwas anders ausfällt, deswegen frage ich sicherheitshalber nochmal: Ich möchte mich mit der Note meines Erststudiums bewerben, da diese besser als meine Abiturnote ist. Gebe ich nun trotzdem Abitur + Erststudium als Hochschulzugangsberechtigung an, oder nur eines der beiden? Wenn ich das Erststudium angeben muss, zählt das als "sonstige Studienberechtigung (aHR)"?
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Manuel