Bewerbung nach Rückstellung verbindlich?
Verfasst: Fr 2. Jun 2017, 08:39
Liebes Team der Uni Hamburg,
ich habe letztes Jahr meine Zulassung aufgrund eines freiwilligendienstes Rückstellen lassen und würde mich gerne dieses Jahr erneut bewerben.
Nun ist meine Frage, ob bei einer Bewerbung auf bevorzugte Zulassung (da ich ja bereits eine Zusage für den Platz hatte hatte, diesen aber aufgrund des freiwilligendienstes nicht annehmen konnte) automatisch auch eine verbindliche Zusage meinerseits für den Platz ist oder ob ich mich noch ein mal entscheiden kann, ob ich den Platz, bei Erhaltung des Immatrikulationsbescheid, tatsächlich annehmen möchte oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Liebe Grüße
Christin Nicole Tolle
ich habe letztes Jahr meine Zulassung aufgrund eines freiwilligendienstes Rückstellen lassen und würde mich gerne dieses Jahr erneut bewerben.
Nun ist meine Frage, ob bei einer Bewerbung auf bevorzugte Zulassung (da ich ja bereits eine Zusage für den Platz hatte hatte, diesen aber aufgrund des freiwilligendienstes nicht annehmen konnte) automatisch auch eine verbindliche Zusage meinerseits für den Platz ist oder ob ich mich noch ein mal entscheiden kann, ob ich den Platz, bei Erhaltung des Immatrikulationsbescheid, tatsächlich annehmen möchte oder nicht.
Vielen Dank für eure Hilfe !
Liebe Grüße
Christin Nicole Tolle