Bearbeitet Lehramt - NC nach dem Nachrückverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe sehr, dass Sie mir eventuell mit meinem Anliegen weiterhelfen können.

Ich möchte mich für das kommende Wintersemester an der Universität Hamburg für den Studiengang "Lehramt an Gymnasien" bewerben. Die öffentlichen NC-Listen beschränken sich jedoch leider nur auf die Werte vor dem Nachrückverfahren.

Gibt es eine Möglichkeit auch die Werte nach dem Nachrückverfahren einzusehen? An wen müsste ich mich hierbei wenden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

MfG
Re: Lehramt - NC nach dem Nachrückverfahren
Liebe Jenny,

Aufgrund der besonderen Dynamik im Vergabeverfahren mit drei kombinierten Teilfächern haben die Ranglisten nach einem Nachrückverfahren keine Aussagekraft. Wer nachrückt, ist abhängig von der Fächerkombination derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienplatz nicht annehmen. Damit ist die Zulassung nicht mehr nur pro Fach nach Leistungs- bzw. Wartezeitlisten abhängig. Grund dafür ist, dass die Studienplätze, die im Hauptverfahren von den Zugelassenen nicht angenommen werden, möglichst schnell über das Nachrückverfahren vergeben werden müssen und damit bei der Zulassung im Nachrückverfahren frei werdende Plätze mit einer bestimmten Fächerkombination an die Bewerber/innen mit den besten Noten- bzw. Wartezeitwerten vergeben werden, die die Fächerkombination gewählt haben, die der frei gewordene Studienplatz aufweist. Daher lassen die im Nachrückverfahren entstehenden "NC-Werte" keine Rückschlüsse auf die Chancen einer Zulassung im folgenden Verfahren zu, da die Verteilung der frei werdenden Fachkombinationen sehr unterschiedlich sein kann. Lediglich die im Hauptverfahren gebildeten Grenzwerte sind über die Semester hinweg ansatzweise vergleichbar. Werte aus den Nachrückverfahren wären somit eher missverständlich als hilfreich, und werden daher nicht veröffentlicht.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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