Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte mich an der Uni Hamburg zum Wintersemster 2016/17 erfolgreich auf einen Studienplatz beworben. Da ich im Herbst einen Bundesfreiwilligendienst begonnen habe, habe ich eine Rückstellung der Zulassung vorgenommen. Nun möchte ich gerne nach Beendigung meines Dienstes im September mein Studium zum Wintersemester 2017/18 aufnehmen.
Auf Ihrer Website steht, dass man, um bevorzugt zugelassen zu werden, neben dem entsprechenden Sonderantrag und dem Rückstellungsbescheid auch eine Dienstzeitbescheinigung einreichen muss. Genügt es für die Dienstzeitbescheinigung meinen Vertrag für den Bundesfreiwilligendienst einzureichen oder benötige ich noch eine gesonderte Bescheinigung durch meine Einsatzstelle?