Art der Hochschulzugangsberechtigung - Berufskolleg NRW

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f.burges
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Registriert: Mo 5. Jun 2017, 15:10

Bearbeitet Art der Hochschulzugangsberechtigung - Berufskolleg NRW

Beitrag von f.burges »

Guten Tag,

ich habe soeben meine Bewerbung fertig ausgefüllt (Master in Psychologie), dabei sind jedoch ein paar Fragen aufgetaucht:

- Zunächst bin ich mir bei der Art meiner Hochschulzugangsberechtigung unsicher. Ich habe meine allgemeine Hochschulreife an einem Berufskolleg in NRW erlangt (Edith-Stein-Berufskolleg in Paderborn). Gebe ich da nun "Abendgymnasium/ Kolleg - aHR" (Es handelte sich nicht um eine Abendschule, aber eben um ein Kolleg. Ich habe ganz normal in drei Jahren mein Abitur in Vollzeit erlangt.), oder "sonstige Studienzugangsberechtigung - aHR" oder etwas ganz anderes an?

- Die Note meiner (bereits abgegebenen) Bachelorarbeit steht noch aus, es kann auch noch eine Weile dauern bis ich sie erhalte. Bisher habe ich ein Transcript of Records und habe auch die Durchschnittsnote davon angegeben. Wenn ich mich nun mit der Note der Bachelorarbeit oder mit einer letzten Prüfung die noch ansteht verschlechtere, spielt das dann bei der Bewerbung bzw. dem späteren Nachweis aller meiner Angaben eine Rolle? Genauer gesagt: Könnte eine Zusage auf Basis der aktuellen Durchschnittsnote durch eine leichte Verschlechterung wieder zurückgezogen werden?

- Auch abgebrochene Studiengänge sind anzugeben, richtig?

Ich entschuldige mich für die banalen Fragen und bedanke mich für die Auskünfte!

Mit freundlichen Grüßen

Friederike Burges
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Art der Hochschulzugangsberechtigung - Berufskolleg NRW

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Burges,

"Abendgymnasium/ Kolleg - aHR" ist in Ihrem Fall die richtige Angabe.

Eine Verschlechterung Ihrer Note nach der Bewerbung spielt für Ihre Zulassung keine Rolle - die Zulassung erfolgt auf der Basis der Note, die Sie in der Online-Bewerbung angeben und die Sie später zur Immatrikulation mit dem Transcript of Records nachweisen. Wichtig ist nur, dass die Note, die Sie angegeben haben und die Note, die Sie später nachweisen, übereinstimmen.

In den Angaben zum Studienverlauf geben Sie alle bisherigen Studienzeiten an - auch wenn Sie ein Studium, das sie dort angeben, nicht abgeschlossen haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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