Guten Tag,
ich habe soeben meine Bewerbung fertig ausgefüllt (Master in Psychologie), dabei sind jedoch ein paar Fragen aufgetaucht:
- Zunächst bin ich mir bei der Art meiner Hochschulzugangsberechtigung unsicher. Ich habe meine allgemeine Hochschulreife an einem Berufskolleg in NRW erlangt (Edith-Stein-Berufskolleg in Paderborn). Gebe ich da nun "Abendgymnasium/ Kolleg - aHR" (Es handelte sich nicht um eine Abendschule, aber eben um ein Kolleg. Ich habe ganz normal in drei Jahren mein Abitur in Vollzeit erlangt.), oder "sonstige Studienzugangsberechtigung - aHR" oder etwas ganz anderes an?
- Die Note meiner (bereits abgegebenen) Bachelorarbeit steht noch aus, es kann auch noch eine Weile dauern bis ich sie erhalte. Bisher habe ich ein Transcript of Records und habe auch die Durchschnittsnote davon angegeben. Wenn ich mich nun mit der Note der Bachelorarbeit oder mit einer letzten Prüfung die noch ansteht verschlechtere, spielt das dann bei der Bewerbung bzw. dem späteren Nachweis aller meiner Angaben eine Rolle? Genauer gesagt: Könnte eine Zusage auf Basis der aktuellen Durchschnittsnote durch eine leichte Verschlechterung wieder zurückgezogen werden?
- Auch abgebrochene Studiengänge sind anzugeben, richtig?
Ich entschuldige mich für die banalen Fragen und bedanke mich für die Auskünfte!
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Burges