Universitätswechsel
Verfasst: Mi 7. Jun 2017, 14:54
Hallo,
Ich würde gerne zum Wintersemester 2017/2018 an die Universität Hamburg wechseln, um dort systematische Musikwissenschaft und Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu studieren. Ich studiere momentan Musikwissenschaft und Erziehungs- und Bildungswissenschaften im zweiten Semester an der Universität Bremen.
Bezüglich des Wechsels hätte ich nun Fragen.
Müsste ich bei an der Universität Hamburg wieder mit dem ersten Fachsemester in beiden Fächern anfangen oder könnte ich mit dem dritten Fachsemester weitermachen? Hierbei würde mich Musikwissenschaften besonders interessieren, da der Studieninhalt in Hamburg von dem in Bremen größer abweicht.
Mir ist außerdem bekannt, dass ich bei der Bewerbung alle Leistungen angeben muss, die ich in den letzten beiden Semestern erworben habe. Ich werde aber die meisten Noten für das laufende Semester bei Ende der Bewerbungsfrist noch nicht haben. Meine Frage wäre nun, ob es möglich ist, die Noten nachzureichen und sich diese nachträglich Anrechnen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Ich würde gerne zum Wintersemester 2017/2018 an die Universität Hamburg wechseln, um dort systematische Musikwissenschaft und Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu studieren. Ich studiere momentan Musikwissenschaft und Erziehungs- und Bildungswissenschaften im zweiten Semester an der Universität Bremen.
Bezüglich des Wechsels hätte ich nun Fragen.
Müsste ich bei an der Universität Hamburg wieder mit dem ersten Fachsemester in beiden Fächern anfangen oder könnte ich mit dem dritten Fachsemester weitermachen? Hierbei würde mich Musikwissenschaften besonders interessieren, da der Studieninhalt in Hamburg von dem in Bremen größer abweicht.
Mir ist außerdem bekannt, dass ich bei der Bewerbung alle Leistungen angeben muss, die ich in den letzten beiden Semestern erworben habe. Ich werde aber die meisten Noten für das laufende Semester bei Ende der Bewerbungsfrist noch nicht haben. Meine Frage wäre nun, ob es möglich ist, die Noten nachzureichen und sich diese nachträglich Anrechnen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.