Bearbeitet Beratung zu Thema Wartesemster
Guten Tag,

mein Name ist Elena Senkel, ich bin 20 Jahre alt und arbeite zurzeit als Integrationshelferin bei dem FuD der Caritas in Gladbeck. Ich habe nach dem Abitur im Jahre 2015 ein freiwilliges soziales Jahr an der Jordan-Mai-Schule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung; absolviert, an der ich momentan auch arbeite. Im August diesen Jahres beginne ich meine Ausbildung zur Erzieherin. Nach meinem Anerkennungsjahr und dem Abschluss der Ausbildung möchte ich gerne Sonderpädagogik studieren. Mein Abitur habe ich mit einem Schnitt von 2,9 abgeschlossen.

Ich habe folgende Fragen:
1. Wie kann ich mir Wartesemester anrechnen lassen? Muss ich mich dafür zu jedem Semesterbeginn neu bewerben?
2. Wenn ja: Was passiert, wenn ich während der Ausbildung eine Zusage erhalte, ich aber vorher meine Ausbildung abschließen möchte?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Elena Senkel
Re: Beratung zu Thema Wartesemster
Liebe Frau Senkel,

1. Wartezeit sammeln Sie unabhängig davon, ob Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Sie müssen sich also für das Sammeln von Wartezeit nicht bewerben.

Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

2. Ihre Optionen bei einer Zulassung für ein Studium während Ihrer Ausbildung hängen davon ab, wie weit Ihre Ausbildung fortgeschritten ist. Wenn Sie sich am Ende Ihrer Ausbildung befinden und die Ausbildung bis zum Studienbeginn abschließen, können Sie das Studium direkt anschließen. Sollte Ihre Ausbildung über den Studienbeginn hinaus andauern, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Ausbildung beenden oder das Studium antreten, da eine Vollzeit-Ausbildung und ein Studium nicht miteinander vereinbar sind. Es hat aber kein negativen Konsequenzen, wenn Sie einen Studienplatz, für den Sie zugelassen wurden, nicht annehmen. Sie müssten sich dann nur im Anschluss an Ihre Ausbildung neu bewerben.

Dazu für Sie noch ein Tipp: Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin erwerben Sie eine zweite Hochschulzugangsberechtigung. Sollte die Note Ihrer Ausbildung also besser ausfallen als die Ihres Abiturs, könnte sich einen Bewerbung mit dieser Note lohnen - dann würde Ihre Wartezeit allerdings erst ab Erwerb des Ausbildungsabschusses gezählt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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