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Neues Studium nach "endg. Aufgabe d. Studiums" (anderer Studiengang)

Verfasst: Fr 9. Jun 2017, 11:37
von dg183
Guten Tag,

ich habe von 2013 bis 2015 drei Semester Lehramt Gymnasium in Greifswald studiert.
Meine Studienfächer waren: Geschichte, Deutsch und natürlich Bildungswissenschaften.
Ich habe dann zum Ende des 3. Semesters abgebrochen.
Was für meine eigentliche Frage auch noch wichtig ist, ich habe zwar einen Latein Intensivkurs absolviert aber keine Lateinprüfung bestanden.
Ich würde gerne dieses Jahr wieder nach einer zwischenzeitlichen Berufsausbildung studieren.
Der Studiengang den ich mir ausgesucht habe ist: "Internationaler Bachelor Ostasien: Japanologie".
Mir geht es hier hauptsächlich um die Wahl des Nebenfaches, bzw. Geschichte als Nebenfach.

Meine eigentliche Frage lautet nun: Kann ich noch einmal Geschichte studieren (diesmal aber als Nebenfach) trotz der "endg. Aufgabe d. Studiums"? Kann ich generell noch einmal ein Studium aufnehmen? Und sind für Geschichte als Nebenfach nachweisbare Lateinkenntnisse nötig, bei Geschichte als Hauptfach ist das ja so.

Über viele ausführliche Antworten würde ich mich freuen, vielen Dank schon mal im Voraus.

Re: Neues Studium nach "endg. Aufgabe d. Studiums" (anderer Studiengang)

Verfasst: Sa 10. Jun 2017, 16:37
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo dg183,

Sofern Sie in Ihrem vorherigen Studium im Fach Geschichte keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie das Fach an der Uni Hamburg wieder studieren, auch wenn Sie das vorherige Studium endgültig aufgegeben haben.

Für das Studium des Nebenfach Geschichte sind an der Uni Hamburg Lateinkenntnisse im Umfang des Kleinen Latinums erforderlich. Die Kenntnisse müssen Sie bis zum Ende des ersten Studienjahres (spätestens bei der Rückmeldung in das 3. Fachsemester) nachweisen, daher können Sie die erforderliche Prüfung auch noch im ersten Studienjahr ablegen. Zusätzliche Voraussetzung für die Zulassung zum Nebenfach Geschichte sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, die durch 3 Jahre Schulunterricht in der ersten modernen Fremdsprache und 2 Jahre Schulunterricht in der zweiten modernen Fremdsprache nachgewiesen werden müssen (Zeugnisse einer Allgemeinbildenden Schule oder vergleichbarer Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse). Kann ein solcher Nachweis zur Immatrikulation nicht erbracht werden, können auch hier noch bis spätestens zur Rückmeldung in das dritte Fachsemester gleichwertige Kenntnisse durch Bescheinigung einer staatlichen oder universitären Prüfung nachgewiesen werden.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling