Hallo,
bei den Hinweisen im Stine-Portal steht bzgl. der Wartezeit "Wartesemester sind volle Semester nach Abschluss des Erststudiums bis zum Beginn des gewählten Masterstudiums.", darüber hinaus steht am Ende noch "Studienzeiten nach Erwerb des Abschlusses gelten nicht als Wartezeit.".
Ich habe mein Erststudium im WiSe 16/17 abgeschlossen und mich zum SoSe 17 für einen Masterstudiengang an der Uni Kiel eingeschrieben, bin derzeit also noch an einer staatlichen Hochschule immatrikuliert. Ist es dann korrekt, dass ich 0 Wartesemester habe? Der erste Satz wirkt aufgrund des Einschubs "nach Abschluss des Erststudiums" verwirrend auf mich.
Mit freundlichen Grüßen
Lucinda