Bearbeitet Ein zweites Bachelorstudium
Hallo,
ich habe meinen Bachelor an der Uni HH im Januar abgeschlossen. Statt eines Masterstudiengangs würde ich gerne einen zweiten Bachelor machen. Bewerbe ich mich für diesen Bachelor mit der Abschlussnote meines ersten Studiums oder mit der Abiturnote?
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Liebe Anke,

da ein Bachelorabschluss ebenfalls eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, können Sie sich in Ihrem Fall aussuchen, ob Sie sich mit Ihrem Abitur oder mit Ihrem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung an der Uni Hamburg bewerben möchten.

Beachten Sie bitte, dass sich vielleicht Ihre Wartesemester ändern, wenn Sie sich mit Ihrem Bachelorabschluss bewerben.

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird als Wartezeit gewertet.

Wenn Sie sich mit Ihrem Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung bewerben und diesen im Januar abgeschlossen haben, dann haben Sie 1 Wartesemester, mit Ihrem Abitur evtl. mehr.
Wenn Sie aber zum Beispiel Ihr Bachelorstudium mit einer deutlich besseren Note als die Ihres Abiturs abgeschlossen haben, kann es für Sie günstiger sein den Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung zu nutzen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Hallo,

vielen Dank für die Antwort, das hilft mir sehr weiter.

Noch eine Frage zu der Bewerbung mit dem Bachelorabschluss.
Ist es erforderlich, dass ich zusätzlich zur Online-Bewerbung eine einfache Kopie des Bachelorzeugnisses bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die Uni Hamburg schicke? Oder genügt es eine amtlich beglaubigte Kopie im Falle der Zulassung abzuschicken?

Viele Grüße,
Anke
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Welche Art der Hochschulzugangsberechtigung muss ich bei der Online Bewerbung angeben, wenn ich mich mit meinem Bachelor Abschluss bewerbe? Wäre das dann "Sonstige Studienberechtigung (aHR)"?
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Liebe Anke,

für die Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang brauchen Sie noch keine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses (als Hochschulzugangsberechtigung) an der Uni Hamburg einreichen.

Wenn Sie den Studienplatz erhalten, müssen Sie dann eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses zur Immatrikulation beim Team Bewerbung und Zulassung einreichen.

Informationen zur Einschreibung und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Liebe Anke,

das ist korrekt. Wenn Sie sich mit einem Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung bewerben, tragen Sie bitte "Sonstige Studienberechtigung (aHR)" ein.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Ein zweites Bachelorstudium
Vielen Dank für die Infos!
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